Ich verfüge über einen Dienstvertrag als freier Dienstnehmer welcher am 30. Juli 2003 enden sollte.
Aufgrund der Auftragslage ist es meinem Dienstgeber nicht möglich Dienstleistungen an mich weiterzuleiten.
Mein Auftraggeber ist aber auch nicht willens den Vertrag
zu lösen um ggf. auf mich zurückgreifen zu können.
In Kürze: Bestehender Dienstvertrag - Kein Einkommen
Wie kann ich aus diesem Vertrag aussteigen
1. Ohne die Kündigungszeit auszuhungern.
2. Ohne meinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. (Passus Selbstkündigung)
Freier Dienstnehmer
RE: Freier Dienstnehmer
Aufgrund eines freien Dienstvertrages erwerben Sie keinen neuen Arbeitslosenanspruch, sondern können einen solchen (bzw. Notstandshilfeanspruch) aufgrund des letzten vorher von Ihnen erworbenen Anspruches geltend machen. Wenn Sie also zuletzt zB im Jahre 2002 Notstandshilfe bezogen haben, dann können Sie an diesen Notstandshilfebezug anknüpfen. Es gilt allerdings eine Frist von drei Jahren. Wenn Sie länger "weg" waren vom staatlichen Bezugssystem, dann erhalten Sie keine Notstandshilfe mehr.
Die Bestimmungen über die Bezugssperre bei Eigenkündigung gelten mE nur für "normale", arbeitslosenversicherungspflichtige Dienstverhältnisse.
Die besten Auskünfte erhalten Sie hier wahrscheinlich von der Gewerkschaft (der Privatangestellten, mit eigener Interessensgemeinschaft für sogenannte "Neue Selbstständige" sowie von der Arbeiterkamme (auch telefonisch).
mfg, MA
Die Bestimmungen über die Bezugssperre bei Eigenkündigung gelten mE nur für "normale", arbeitslosenversicherungspflichtige Dienstverhältnisse.
Die besten Auskünfte erhalten Sie hier wahrscheinlich von der Gewerkschaft (der Privatangestellten, mit eigener Interessensgemeinschaft für sogenannte "Neue Selbstständige" sowie von der Arbeiterkamme (auch telefonisch).
mfg, MA
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