Arbeitslosengeld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2003, 10:13

Bin am 15. Mai gekündigt worden. Habe mich gleich arbeitslos gemeldet. Bekomme aber 41 Tage Urlaub und 48 Tage ZA ausbezahlt. Habe jetzt gehört dass da erst nach den 41 Tagen Arbeitslosengeld bekomme. Stimmt das?




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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2003, 10:45

Wenn Sie am 15. Mai gekündigt wurden, dann besteht doch eine Kündigungsfrist, nicht wahr? Für die Dauer der Kündigungsfrist müsste das Dienstverhältnis noch weiter bestehen, und Sie demnach frühestens ab dem ersten Tag nach Ende dieser Frist Arbeitslosengeld erhalten.



Wenn Sie aber am 15. Mai sozusagen "auf die Straße gestellt" wurden (vom Arbeitsplatz entfernt) mit der Zusage, dass Sie noch die von Ihnen erwähnten Ansprüche ausgezahlt erhalten würden, dann liegt keine Kündigung, sondern eigentlich sowas wie eine fristlose Entlassung vor - mit dem Vorschlag, dass Sie einverstanden sind mit dem, was Ihnen der Dienstgeber jetzt noch auszahlen möchte/wird.



Es könnte sein, dass Sie um Ansprüche "umgefallen" sind! Mein Vorschlag: Wenden Sie sich heute noch telefonisch an die einschlägige Rechtsberatung der Arbeiterkammer und klären Sie, ob das Dienstverhältnis überhaupt ordnungsgemäß abgeschlossen wurde bzw. ob die Ihnen aus dem Arbeitsvertrag zustehenden Ansprüche vom Dienstgeber voll erfüllt wurden/werden.



Erst danach lässt sich beurteilen, ab wann gerechnet Ihnen Arbeitslosengeld zusteht.



mfg MA.


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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 23.05.2003, 09:17

Von der Fima ist alles ok habe die Kündigung am 15.März bekommen. Mein letzter Arbeitstag war der 15.Mai. Nun habe ich mir meinen Urlaub 41(Tage) und ZA(48) ausbezahlen lassen. jetzt wollte ich wissen ob ich da erst später Arbeitslosen bekomme.



LG

Isabella


DorisMihokovic
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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von DorisMihokovic » 23.05.2003, 18:31

Ja, Sie bekommen erst spaeter Arbeitslosengeld (offene Urlaubstage). Die ZA-Tage sollten m. E. nicht den Arbeitslosengeldbezug hinauszoegern (Abgeltung als Ueberstunden).

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RE: Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 11.06.2003, 12:30

Klären sollten Sie auch Ihre Ansprüche auf Krankenversicherung bis zum Bezug von Arbeitslosengeld. Zwar dürften Sie für drei Wochen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sein, aber ich würde auf alle Fälle und auch für die Zeit danach abzuklären versuchen, woher Sie Krankenscheine bekommen..



mfg, MA.


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