Steht mir nach zehnjähriger Tätigkeit in einem dienstnehmerähnlichen WErkvertrag ein Arbeitslosengeld aus diesen Beträgen zu?
Arbeitslosengeld
RE: Arbeitslosengeld
Nur dann, wenn Sie arbeitslosenversichert waren (= reguläres Dienstverhältnis). Sind Sie der Auffassung, dass Sie sich in Wahrheit in einer Angestellten- oder Arbeiterposition befunden haben (Abhängigkeit vom Dienstgeber, Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit usw.), dann besteht die grundsätzliche Möglichkeit, auf gerichtlichem Wege eine nachträgliche Anerkennung als Dienstverhältnis zu erlangen, eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Dienstgeber und damit in weiterer Folge auch eine Versicherung in der Arbeitslosenversicherung. Wegen Details und weiterer Vorgangsweise wenden Sie sich am besten (mE) an die Arbeiterkammer, oder an eine/n auf Arbeits-und Sozialrecht spezialisierte/n Rechtsanwalt/in (Namen sind bei den Rechtsanwaltskammern des jeweiligen Landes zu erfragen).
mfg, MA.
mfg, MA.
RE: Arbeitslosengeld
Danke für die ausführliche Anwort. Leider bin ich offensichtlich nicht arbeitslosenversichert.
RE: Arbeitslosengeld
Unter
http://www.interesse.at/vts/index.html
bietet die Interessensgemeinschaft der GPA "Flexpower" eine Verdienstausfallsversicherung, mit der in Hinkunft wenigstens einige der Risken abgefangen werden können.
mfg, MA.
http://www.interesse.at/vts/index.html
bietet die Interessensgemeinschaft der GPA "Flexpower" eine Verdienstausfallsversicherung, mit der in Hinkunft wenigstens einige der Risken abgefangen werden können.
mfg, MA.
RE: Arbeitslosengeld
Danke für diese Links! Lg Constanze
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