AZG
Verfasst: 01.05.2003, 15:46
Hallo!
Ich habe folgende Frage zum Arbeitszeitgesetz.
Darf ein Lehrling über 18 Jahre Überstunden bis 24:00 machen?
Es handelt sich hier um Überstunden aufgrund von Inventurarbeiten.
Ich bin der Meinung er/ sie darf das. Laut AZG dürfen volljährige Lehrlinge zu Überstunden herangezogen werden und ich habe noch keine zeitliche Beschränkung hierfür gefunden. (vom Dienst ab Samstag 13:00 abgesehen)
Ich bin aber nicht sicher ob ich etwas übersehen habe.
Ich habe folgende Frage zum Arbeitszeitgesetz.
Darf ein Lehrling über 18 Jahre Überstunden bis 24:00 machen?
Es handelt sich hier um Überstunden aufgrund von Inventurarbeiten.
Ich bin der Meinung er/ sie darf das. Laut AZG dürfen volljährige Lehrlinge zu Überstunden herangezogen werden und ich habe noch keine zeitliche Beschränkung hierfür gefunden. (vom Dienst ab Samstag 13:00 abgesehen)
Ich bin aber nicht sicher ob ich etwas übersehen habe.