Verpflichtungserklärung
Verfasst: 27.02.2003, 10:46
Frage:
Von einer Institution (Landesspital) wird von neu eintretenden KrankenpflegeschüerInnen gefordert, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, nach Beendigung der Ausbildung zur Diplomierten Krankenschwester/Pfleger mindestens 3 Jahre im Bundesland tätig zu sein.
Wird diese Verpflichtung nicht unterschrieben, kann man die Berufsausbildung nicht antreten.
Ist diese Verpflichtung einklagbar? Recht der freien Niederlassung und Berufsausübung?
Von einer Institution (Landesspital) wird von neu eintretenden KrankenpflegeschüerInnen gefordert, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, nach Beendigung der Ausbildung zur Diplomierten Krankenschwester/Pfleger mindestens 3 Jahre im Bundesland tätig zu sein.
Wird diese Verpflichtung nicht unterschrieben, kann man die Berufsausbildung nicht antreten.
Ist diese Verpflichtung einklagbar? Recht der freien Niederlassung und Berufsausübung?