Berechtigter Austritt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Berechtigter Austritt

Beitrag von JUSLINE » 25.02.2003, 13:13

Sehr geehrte Damen und Herren,



da ich mich selbständig machen will, mir jedoch eine Konkurrenzklausel in meinem Dienstvertrag dieses Vorhaben erschwert und eine Dienstgeberkündigung bzw. ein berechtigter Austritt meiner Meinung nach die einzige rechtlich eindeutig formulierte Möglichkeit ist, das diese Klausel unwirksam wird habe ich folgende Frage:



Eine Dienstgeberkündigung passiert bestimmt nicht, da es 2 Monatsgehälter Abfertigung zu bezahlen gibt. Außerdem hat es in der Vergangenheit bei meinem Dienstgeber keine einzige "normale" Kündigung gegeben, sondern nur fristlose Entlassungen, die von den einzelnen Arbeitnehmern eingeklagt werden mussten.



Ich habe vor 3 Wochen mit meinem Dienstgeber eine Gehaltserhöhung vereinbart, deren Beständigkeit und Richtigkeit er mehrmals mündlich bestätigt hatte. Dies passierte auch im Beisein eines Zeugens - die ich nur 2 Tage nach der Aussage über deren Richtigkeit mit der Angabe fadenscheiniger Grüne (Ungenauigkeit?!) wieder gestrichen bekam.



Diese "Ungenauigkeit" (Genauigkeit zählt wie dies alle Menschen die mich kennen bestätigen können zu einer meiner größten Stärken, wenngleich dies schon meist als "pingelig" ausgelegt wird) müsste sich daher innerhalb von 2 Tagen ergeben haben und zu diesem gravierenden Schritt geführt haben.



In Anbetracht der Tatsache, das die Gehältserhöhung in einer Höhe ausgefallen ist, die Brutto ca. 550 EURO pro Monat betragen hätte gehe ich davon aus, das sich mein Dienstgeber einfach überschätzt hat.



Diese Forderung kam nicht von mir (Ich habe keine konkreten Beträge verlangt) sondern wurde von seiner Seite angeboten und fixiert. Leider kam es zu diesem Gespräch während eines Lokalbesuches, bei dem der Zustand meines Dienstgebers als leicht bedenklich aber durchaus noch handlungsfähig zu bezeichnen war. In den daruf folgenden Tagen wurde dies jedoch in nüchternem Zustand mehrmals bestätigt, wie gesagt leider nur einmal im Beisein seines Zeugen.



Gibt mir diese Vorenthaltung der Gehaltserhöhung einen driftigen und rechtlich eindeutigen Grund zu einem berechtigtem Austritt aufgrund des enormen Vertrauensbruches (ich bin als persönlicher Assistent unseres Geschäftsführers tätig)?



Besten Dank im Voraus für Ihre Beurteilung und Antwort.



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Berechtigter Austritt

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 07:55

Sie können sich - auch telefonisch - von der Arbeiterkammer beraten lassen.



Ein berechtigter Austritt hat unverzüglich zu erfolgen. Schon aus dem von Ihnen angeführten Grund können Sie deshalb mE einen berechtigten Austritt jetzt nicht mehr durchführen.



mfg, MA


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Berechtigter Austritt

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 22:35

Wie ich jetzt gelesen habe, kann auch dann die Konkurrenzklausel unwirksam werden, wenn der Arbeitgeber einem leitenden Angestellten einen objektiven Anlass zur Selbstkündigung gegeben hat (Verschulden). Auch minderschwere Verschuldensfälle des Arbeitgebers kommen in Betracht, die zwar nicht so gravierend sind, dass dem Arbeitnehmer nicht einmal die Einhaltung der Külndigungsfrist eingehalten werden kann, die aber immerhin das Arbeitsverhältnis derart zerrütten, dass dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhätltnisses nicht länger zumutbar ist. Da mE aber auch eine Kündigung Ihrerseits in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Vorfall erfolgen hätte müssen, um überhaupt die Vorbedingungen für einen Erfolg zu erfüllen (den Sie sich wünschen), ist es dafür jetzt jedenfalls auch schon zu spät. Aber ich finde, dass der geschilderte Vorfall, mag er auch nur durch einen Zeugen bekräftigt werden, durchaus geeignet war, das Arbeitsverhältnis zu zerrütten bzw. auch einen Gesichtsverlust Ihrerseits in der Firma herbeizuführen

Gerade bei enger persönlicher Zusammenarbeit können solche Zerwürfnisse - Gehaltserhöhung mehrfach zugesagt und dann überhaupt nicht eingehalten - den Arbeitserfolg, damit das Arbeitsverhältnis sehr schädigen.



Sollte noch einmal ein derartiger Vorfall eintreten, könnten Sie den früheren als zusätzlichen Beweis für eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses (Zeitkomponente ist hier ja auch bedeutsam) ins Treffen führen.



Jedenfalls wäre eine anwaltliche Beratung jetzt mE kein Fehler; bzw. zumindest, schriftlich einen ausführlichen Erinnerungsvermerk über den Vorfall zu verfassen, und weiter abwarten.



Vielleicht kommt Ihnen ja ein guter Zufall zu gute und Sie schaffen den Sprung in die Selbstständigkeit auf andere Weise..



Alles Gute, MA.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 108 Gäste