Urlaub

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Urlaub

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2003, 10:03

Wenn man seinen Urlaub für den Sommer jetzt anmeldet und als Antwort bekommt, daß er nur vorbehaltlich genehmigt sei und im Falle dringender Anwesenheit widerrufen werden kann, was sollte man tun?




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RE: Urlaub

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2003, 15:07

zeitpunkt und dauer des urlaubes beruhen auf einer vereinbarung - auch dann wenn der arbeitgeber seine zustimmung zu ihrer meldung als "genehmigung" bezeichnet. ein einsetiger widerruf einer solchen vereinbarung ist nur bei vorliegen besonders schwerwiegender gründe möglich.

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RE: Urlaub

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2003, 09:03

Ich würde das als formell ansehen, aber sollte der Urlaub am Ende "verweigert" werden, so bekommt man in Bedachtnahme auf soziale Umstände (Kinder-Ferien, Urlaub schon im März gebucht...) meist recht.


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