Freier Dienstvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Freier Dienstvertrag

Beitrag von JUSLINE » 04.02.2003, 14:32

Seit Juli 2002 bin ich mittels Freien Dienstvertrag beschäftigt.

Im Dienstvertrag wurde Betreffend des Entgeltes ausdrücklich festgehalten das "Die Kosten der Sozialversicherung sowie der gesetzlichen Versteuerung der Dienstgeber trägt."

Nach rund 7 Monaten stellt sich heraus das bis dato keine Lohnsteuer abgeführt wurde. Es wurde mir nahegelegt einen Rückdatierten Vertrag zu Unterschreiben wonach die bezogenen Honorare Bruttoentgelte sind. (Aus Netto wird Brutto !!!!). Die Differenz wird mir danach abgegolten.

Nachdem das Unternehmen in einer wirtschaftlich bedenklichen Lage ist und mir rund 2000 € Spesenersatz schuldet befürchte ich dieses Geld nie zu bekommen.



Frage: Wer trägt in diesem Fall die Steuerverpflichtung.

Kann es passieren das im Falle eines Freien Dienstvertrages das Finanzamt die Steuer von mir fordert obwohl im Dienstvertrag ein Nettoentgelt vereinbart wurde.

mfg Bimbo






DorisMihokovic
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RE: Freier Dienstvertrag

Beitrag von DorisMihokovic » 04.02.2003, 21:45

Auf den "Deal" mit dem rueckdatierten Vertrag wuerde ich mich keinesfalls einlassen. Die Differenz wuerden Sie m.E. "schwarz" bekommen bzw. wiederum selbst versteuern muessen. Ausserdem koennte Ihnen die verspaetete Steuerleistung auf den Kopf fallen. Am besten wenden Sie sich ehestens an die Arbeiterkammer, die sich meines Wissens auch um Belange von freien Dienstnehmern annimmt.

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JUSLINE
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RE: Freier Dienstvertrag

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2003, 09:13

Üblich ist in solchen Dienstverträgen eher daß "der Dienstnehmer für die Abfuhr der Abgaben" verantwortlich ist. Ich nehme an der Betreffende ist nicht sehr versiert was freie Dienstnehmer angeht;

Der Dienstgeber hat den freien Dienstnehmer nach § 4 ASVG Abs. 4 bei der GKK zu melden(dzt 13,5% SV für den DN), die Abgabenschuld der Lohn/Einkommensteuer liegt aber beim Dienstnehmer.

Nicht zu vergessen (im Hinblick auf die "Abgeltungen und ""abgabenfreien"" Honorare!) ist seit 1.1.2002 (Honoraren seit 1.1.2002) der § 109 a EStG, der zur Meldepflicht der Honorarleistungen durch den Dienstgeber verpflichtet (u.a. für die nach §4 Abs.4 ASVG-versicherten freien Dienstnehmer), womit sich die Finanz einmal mehr absichert....

("Bagatellgrenzen" berücksichtigen!)

LG

Leo


DorisMihokovic
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RE: Freier Dienstvertrag

Beitrag von DorisMihokovic » 07.02.2003, 17:20

Grundsaetzlich ist der DienstNEHMER abgabenpflichtig. Inwieweit eine vertragliche Abwaelzung auf den Arbeitgeber moeglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Umfassende Informationen zum Thema "freie Dienstnehmer" bietet die Broschuere der AK Salzburg unter

http://www.ak-sbg.at/C1256B6C0034D13F/0 ... ertrag.pdf

DorisMihokovic
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RE: Freier Dienstvertrag - Nachtrag

Beitrag von DorisMihokovic » 07.02.2003, 17:26

Ich wuerde an Ihrer Stelle unbedingt die AK konsultieren. Moeglicherweise kann der Status des "freien Dienstnehmers" angefochten werden (z. B., wenn Sie an Weisungen des Dienstnehmers gebunden sind, Arbeitszeit und -ort nicht selbst bestimmen koennen...). Dann muesste m.E. der freie Dienstvertrag rueckwirkend in einen Anstellungsvertrag umgewandelt werden, wobei der Dienstgeber alle Steuern und Abgaben nachzahlen muesste. Sie haetten dann im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers u.a. auch Ansprueche aus dem Insolvenzausgleichsfond.

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JUSLINE
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RE: Freier Dienstvertrag

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2003, 09:39

Hat sich die Frage in der Zwischenzeit schon erledigt?



Jedenfalls: Wichtig für Sie wäre wohl auch, zu wissen, ob der Dienstgeber Sozialversicherung für Sie eingezahlt hat (Kranken- Pensionsversicherung).



Wenn Sie Honorarnoten gelegt haben, - ist Ihnen dann der volle Betrag, über den die Honorarnote lautete, ausgezahlt worden, oder dieser Betrag nur abzüglich 13,5 % (= Sozialversicherung f.Freien Dienstvertrag - Arbeitnehmerbeitrag)?



mfg, MA.




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