Kündigung bei "SCheinselbständigkeit"

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Kündigung bei "SCheinselbständigkeit"

Beitrag von JUSLINE » 21.01.2003, 10:56

Habe am 10.1.03 meine Kündigung per Fax bekommen ohne Angabe von Gründen.

War bei einer Versicherung Hauptberuflich und Selbständig beschäftigt.

hatte monatlich ein fix von ca. 1200 €. In der Kündigung steht jetzt drin das ich nur bis zum 17.1.03 mein Geld bekomme. Doch mein Vertrag der endet mit dieser Gesellschaft am 28.2.03. Das heißt ich würde jetzt 1 1/2 Monate ohne Geld da stehen. Ist das rechtens??

Danke im vorraus




DorisMihokovic
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RE: Kündigung bei "SCheinselbständigkeit"

Beitrag von DorisMihokovic » 21.01.2003, 15:56

Wenn Sie selbstaendig bei der Versicherung taetig waren und es keinen Vertrag gibt, in dem Kuendigungsbedingungen festgelegt wurden, ist die Vorgehensweise rechtens. Als Selbstaendiger fallen Sie nicht unter die Kuendigungsbestimmungen lt. AngGes.

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RE: Kündigung bei "SCheinselbständigkeit"

Beitrag von JUSLINE » 21.01.2003, 17:58

wenn sie kein dienstverhältnis hatten ist die frage, ob ihnen entgelt bis zum 28.2. zusteht nach dem schuldrecht des allgemeinen bürgerlichen gesetzbuches (ABGB) zu beurteilen. das verweist in solchen fällen zunächst auf den vertrag. demnach kommt es z.b. darauf an, ob und aus welchen gründen die vertragsparteien zu einer vertragsauflösung vor ende der befristung berechtigt waren. es empfiehlt sich, die sache zur gratisrechtsberatung zum amtstag am bezirksgericht zu bringen.

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RE: Kündigung bei "SCheinselbständigkeit"

Beitrag von JUSLINE » 10.06.2003, 08:05

Kann mir nicht vorstellen, dass das "rechtens" sein soll!

Wenn Sie zu einer bestimmten Arbeitsleistung (umfangmässig) verpflichtet waren, und dafür ein "Fixum", (das genauso in einem Angestelltenverhältnis denkbar gewesen wäre) erhalten haben und auch in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis gestanden sind, dann waren Sie ja tatsächlich nur "scheinselbständig". Jedenfalls wäre die Versicherung verpflichtet gewesen, sich an die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen zu halten, sprich: auch das Fixum bis Ende Februar weiterzuzahlen.



Doch ich nehme an, dass es für die Versicherungsbranche besondere Bestimmungen gibt, die müsste man sich näher anschauen, sowie auch den abgeschlossenen Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherung, um Ihre Ansprüche genauer beurteilen zu können.



Vielleicht hat sich mittlerweile eine Lösung gefunden, die Sie befriedigt?



mfg, MA.


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