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Kündigung

Verfasst: 19.12.2002, 07:25
von JUSLINE
Am 101.02002 wurde ich als Sekretärin/Sachbearbeiterin

im Vertrieb eingestellt. Ich bin 49 Jahre alt und war davor

10 1/2 Jahre auf dem Flughafen in der Finanzbuchhaltung be-

schäftigt. Beim Einstellungsgespräch hat mir mein Vorgesetzter versprochen, daß dies ein Dauerarbeitsplatz ist. Der Vertrag, in dem 1/2 Jahr Probezeit vereinbart wurde, ist nur eine formale Angelegenheit. Er versichert mir,dass ich bei D... Dauerbeschäftigt sei. Ich sagte jedoch

in diesem Gespräch, dass ich aber eine Kündigungsfrist von

mind. 4 Monaten habe und ich nicht so schnell wegkomme und

ich eigentlich eine unkündbare Stellung habe.



Nun wurde ich bis zum 31.08.2002 betriebsbedingt gekündigt.Ein Prozess läuft gegen D..... Die Firma bezieht

sich auf die 1/2 Jahre Probezeit!

Ich bin, durch meine Gutgläubigkeit aufs Kreuz gelegt worden.

Ich bin der Meinung, daß auch eine Firma ihren sozialen Ver-

pflichtungen nachkommen sollte, zumal ich mich wundere, daß

man mir nicht eine andere Stelle angeboten hatte oder auch

nur stundenweise! Inzwischen habe ich auch erfahren, daß meine Vorgängerin 1 Jahr Babypause machte und jetzt Anspruch

auf ihren Arbeitsplatz erhebt.

Wer kann mir Tipps geben, wie ich mich verhalten soll. Ein

Gerichtsverfahren läuft am 23.01.2002.










RE: Kündigung

Verfasst: 19.12.2002, 09:40
von DorisMihokovic
Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. Ich fuerchte jedoch, dass in diesem Fall nicht viel getan werden kann, da Sie den Vertrag mit der 6monatigen Befristung unterschrieben haben. Man kann das Verhalten des Dienstgebers als moralisch verwerflich bezeichnen, rechtlich hat dies jedoch m.E. keine Auswirkungen.

RE: Kündigung

Verfasst: 08.01.2003, 15:06
von celsi
Es ist hier zu unterscheiden, ob im Vertrag Probezeit oder befristetes Dienstverhältnis vereinbart wurde. Probezeit ist max. für die Dauer eines Monates zulässig.


RE: Kündigung

Verfasst: 08.01.2003, 19:15
von JUSLINE
Mein Chef hatte mir versichert, daß ich diese Stelle auf Dauer bekomme. Ich hatte bei dem Einstellungsgespräch gesagt,dass ich nicht leichtfertig meinen guten Job auf dem

Flughafen aufgeben ( über 10 jahre tätig)werde. Er müsse mir

schon garantieren, dass ich nicht nach einem halben Jahr gekündigt werde und es eine Stelle für die Dauer ist.Er sagte, die Probezeit sei ja sowieso nur eine formelle Angelegenheit! Ich vertraute und jetzt bin ich die Dumme. Zumal jetzt eine frühere Kraft, die in Babypause war, dort wieder stundenweise arbeitet. Dies wurde mir bei Einstellung verschwiegen. Er wollte sogar, daß ich schon vor meinem Arbeitsbeginn (01.01.2002) dort in der Firma abend tätig bin. Dies habe ich jedoch abgelehnt, da ich es nicht mit der alten Firma verantworten konnte.

Am 23.01.2003 habe ich beim Arbeitsgericht eine Verhandlung,

da ich bis heute noch kein Zeugnis bekommen habe und nur ein

max. Angebot von 1.500,-- € als Entschädigung.

Ich bin im März 50 Jahre und es ist verdammt schwer auf dem

Arbeitsmarkt wieder etwas zu bekommen.


RE: Kündigung

Verfasst: 08.01.2003, 19:34
von celsi
Die entscheidende Frage ist: wurde Probezeit schriftlich vereinbart, oder haben Sie einen befristeten Vertrag unterschrieben. In letzterem Fall sind die Aussichten nicht gut. Auf alle Fälle Gewerkschaft oder Arbeiterkammer einschalten


RE: Kündigung

Verfasst: 08.01.2003, 19:38
von JUSLINE
Ja, es ist so, dass ich eine Vetrag unterschrieben habe, mit

1/2 Jahr Probezeit. Aber nur, weil der Chef gesagt hatte, es

wäre nur formell. Ich weiß, es ist blööööd, aber hier wurde

mein Vertrauen missbraucht.


RE: Kündigung

Verfasst: 09.01.2003, 18:49
von celsi
steht in dem Vertrag das Wort "Probezeit" oder steht "Befristung bis.." Das ist nämlich das Entscheidende.

Ich habe ja schon geschrieben, dass Probezeit nur für ein Monat vereinbart werden kann. Wenn also dort steht: Probezeit 6 Monate oder von.... bis... (wiederum 6 Moante), so ist der Vertrag nur teilgültig, insofern als dann gilt: 1 Monat Probezeit und dann unbefristetes Dienstverhältnis. Eine Kündigung kann dann zwar erfolgen, aber nur lt. Angestelltengesetz zum Quartal, ausser es ist im Dienstvertrag etwas anderes vereinbart worden.