Hi!
Habe in einer österr. Bank gearbeitet. Habe gekündigt, da das Arbeitsklima nicht mehr tragbar war. Im Dienstvertrag gibt es eine Klausel, daß ich Schulungskosten (ca. 2800 EUR)zurückzahlen muß, falls ich kündige.
Die Bank hat nun die Forderung an mich gestellt.
Nun meine Fragen: Gibt es eine Chance, diese Kosten nicht zahlen zu müssen? Ein paar Fakten:
Ich kann die Ausbildung in meinem jetzigen Job nicht gebrauchen.
Ich verdiene jetzt weniger als in der Bank - daher wäre diese Rückzahlung eine "unverhältnismäßig hohe Belastung" (Oberster Ger.hof vom 21.12.2000, 8 Ob A 144/00k)
Bitte um dringenden Rat - Danke im Voraus!
Dringend! Rückzahlung von Ausbildungskosten
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Dringend! Rückzahlung von Ausbildungskosten
Ich muss vorausschicken, dass ich keine Rechtsexpertin bin, denke jedoch, dass es nicht darauf ankommt, was Sie im neuen Job wirklich verdienen, sondern ob sich Ihre Berufschancen durch eine Besserqualifikation erhoehen.
Wenn die Bildungsmassnahme bereits mehr als 3 Jahre zurueckliegt, so wird im Allgemeinen keine Rueckzahlung mehr begehrt werden koennen. Liegt diese weniger als 3 Jahre zurueck, so werden die Kosten aliquotiert, d. h. um 1/36stel pro Monat, das Sie im Anschluss an die Aus-/Weiterbildung im Unternehmen verbracht haben, vermindert. Es gibt Firmen, die jedoch nicht nur die eigentlichen Weiterbildungskosten (Seminarkosten, Reisespesen, Hotel...) zurueckverlangen, sondern auch das Entgelt fuer die Zeit der Ausbildung.
Am besten wenden Sie sich an Ihre zustaendige Arbeiterkammer, die Sie nicht nur beraet, sondern ggfs. auch den Rechtsschutz fuer Sie uebernimmt.
Wenn die Bildungsmassnahme bereits mehr als 3 Jahre zurueckliegt, so wird im Allgemeinen keine Rueckzahlung mehr begehrt werden koennen. Liegt diese weniger als 3 Jahre zurueck, so werden die Kosten aliquotiert, d. h. um 1/36stel pro Monat, das Sie im Anschluss an die Aus-/Weiterbildung im Unternehmen verbracht haben, vermindert. Es gibt Firmen, die jedoch nicht nur die eigentlichen Weiterbildungskosten (Seminarkosten, Reisespesen, Hotel...) zurueckverlangen, sondern auch das Entgelt fuer die Zeit der Ausbildung.
Am besten wenden Sie sich an Ihre zustaendige Arbeiterkammer, die Sie nicht nur beraet, sondern ggfs. auch den Rechtsschutz fuer Sie uebernimmt.
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