Probemonat

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Probemonat

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2002, 09:15

Wie berechnet man die Dauer eines Probemonat? Im konkreten Fall: Wenn ich am Montag, den 5. August mein Probemonat beginne, wann genau endet es dann? Am Sonntag, den 1. September (= 4 Wochen)? Oder am Mittwoch, den 4. September (=1 Monat)? Und wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, geht dann das Probemonat automatisch in ein unbefristetes Dienstverhältnis über?




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JUSLINE
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RE: Probemonat

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2002, 13:24

Die Frage ist in § 902 des Allgemeinen Bürgerliichen Geesetzbuches geregelt.:



"§ 902. (1) Eine durch Vertrag oder Gesetz bestimmte Frist ist

vorbehaltlich anderer Festsetzung so zu berechnen, daß bei einer

nach Tagen bestimmten Frist der Tag nicht mitgezählt wird, in

welchen das Ereignis fällt, von dem der Fristenlauf beginnt.

(2) Das Ende einer nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmten

Frist fällt auf denjenigen Tag der letzten Woche oder des letzten

Monats, welcher nach seiner Benennung oder Zahl dem Tage des

Ereignisses entspricht, mit dem der Lauf der Frist beginnt, wenn aber

dieser Tag in dem letzten Monat fehlt, auf den letzten Tag dieses

Monats."

Demnach endet der Probemonat am 5.9. um 24 Uhr.



Wenn keine Befristung vereinbart war, geht das Dienstverhältnis nach dem Probeonat in ein unbefristetes über.




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