keine vertragsverlängerung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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keine vertragsverlängerung

Beitrag von JUSLINE » 24.06.2002, 12:25

konnte keine vertragsverlängerung als vs lehrer bekommen.

wie sieht`s mit einer abfertigung aus und muss ich mich dann als arbeitslos melden und wie lange "schickt man mich stempeln", denn ein schuljahr dauert 10 monate?

habe ich überhaupt die chance auf eine nochmalige verwendung?




DorisMihokovic
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RE: keine vertragsverlängerung

Beitrag von DorisMihokovic » 25.06.2002, 08:39

Wenn Sie mind. 3 Jahre ununterbrochen (kurze Unterbrechungen sind u. U. zulaessig) bei ein und demselben Dienstgeber beschaeftigt waren, haben Sie auch als VertragslehrerIn Abfertigungsanspruch. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft muss jedoch - das weiss ich aus eigener Erfahrung - ein Antrag fuer die Auszahlung der Abfertigung gestellt werden. Beim AMS sollten Sie sich ehestens melden, spaetestens am 1. Tag nach Vertragsende. Da Sie als Vertragslehrer arbeitslosenversichert sind, haben Sie bei Vorliegen der ueblichen Voraussetzungen (Arbeitswilligkeit, Arbeitsfaehigkeit...) Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Dauer haengt ab, wielange Sie gearbeitet haben. Auf der Webseite www.ams.or.at finden Sie die genauen Bedingungen.

Das AMS wird jedoch sicher daran interessiert sein, dass Sie nicht "tatenlos" auf das kommende Schuljahr warten, um dann VIELLEICHT wieder als Lehrer zu arbeiten, sondern darauf draengen, dass Sie sich auch anderweitig umsehen. Da nach Ablauf des Arbeitslosengeldbezuges (Notstandshilfebezug) kein Berufsschutz mehr geltend gemacht werden kann, koennten Sie im Extremfall sogar gezwungen werden, einen Job als Reinigungskraft od. sonstige Taetigkeiten, die nicht Ihrer Ausbildung und bisherigen Berufstaetigkeit entsprechen, anzunehmen. Es ist daher sinnvoll, mit dem AMS-Berater ueber Umschulungs-/Weiterbildungsmassnahmen zu sprechen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihnen nicht sofort eine derartige Massnahme gewaehrt wird (Sparkurs!), sondern probieren Sie es immer wieder. Geben Sie moeglichst konkrete Berufsziele/-wuensche an.



Moeglicherweise gibt es zu Schulbeginn im September doch noch eine freie Stelle als Lehrer fuer Sie (z. B. bedingt durch Karenzurlaub). Nehmen Sie ehestens Kontakt zur Personalvertretung Ihrer Schule sowie zu Ihrem zustaendigen Landes-/Stadt-/Bezirksschulrat auf. Wenn Sie bereit sind, in ein anderes Bundesland zu wechseln, kontaktieren Sie auch die Landesschulraete anderer Bundeslaender.



Viel Glueck!


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