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Bonusauszahlung nach Kündigung

Verfasst: 11.09.2025, 14:38
von Huberl1010
Liebe Alle,

Zu meiner Situation - ich bin jetzt für fast 3 Jahre in einem Unternehmen angestellt gewesen. Mit Ende August wurde ich überraschenderweise und ohne Angabe von Gründen gekündigt - die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, mein Dienstverhältnis endet somit Ende Oktober.

In meinem Arbeitsvertrag ist die Auszahlung eines Jubiläumsentgeldes vereinbart worden. Dieses wird jährlich mit dem Monat der Einstellung (in meinem Fall der 28.09.2022) ausbezahlt, ldt Vertrag aber nur, wenn man sich zu dem Zeitpunkt in einem aufrechten und nicht in einem gekündigten Dienstverhältnis befindet. Ich wurde 3 Tage vor Anspruch auf den Bonus gekündigt und bin jetzt natürlich etwas verzweifelt, weil ich mit diesem Betrag fix gerechnet habe.

Der Bonus wurde mir in den letzten 2 Arbeitsjahren bereits ausgezahlt. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist im Vertrag auch zu finden. Außer in der Bonusvereinbarung ist der einzige Hinweis auf die Einmaligkeit von diesem im Lohnzettel zu finden gewesen (Jubiläumsgeld - einmalig). Nun meine Frage - ist dieser Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam oder reicht die Angabe auf dem Lohnzettel? Ist hiermit eine betriebliche Übung entstanden?

Bitte helft einem Laien:/

Liebe Grüße

Re: Bonusauszahlung nach Kündigung

Verfasst: 12.09.2025, 11:17
von alles2
Bin mir gerade nicht sicher, ob Du vorher den Rat der Arbeiterkammer eingeholt hast. "Betriebliche Übung" kennt auch nicht jeder und bei Deiner Frage würde ich mich auch nicht festlegen wollen. Verstehe Dich vollkommen. Auf der einen Seite konntest Du auf Grund des Lohnzettels darauf vertrauen, dass es jährlich ausgezahlt wird. Auf der anderen gibt es eben diesen Vorbehalt. Nach meinem Dafürhalten dürfte der in Anbetracht dessen wirksam sein, dass es in den vorangegangen Jahren unter der Prämisse der Freiwilligkeit erfolgt. Aber wie gesagt, das nur ganz unverbindlich. Daher hätte ich sonst vorgeschlagen, dass ein Termin mit der AK ausgemacht wird, damit man sich die Unterlagen dort genauer ansehen könnte (falls nicht bereits geschehen).