Bonusauszahlung nach Kündigung
Verfasst: 11.09.2025, 14:38
Liebe Alle,
Zu meiner Situation - ich bin jetzt für fast 3 Jahre in einem Unternehmen angestellt gewesen. Mit Ende August wurde ich überraschenderweise und ohne Angabe von Gründen gekündigt - die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, mein Dienstverhältnis endet somit Ende Oktober.
In meinem Arbeitsvertrag ist die Auszahlung eines Jubiläumsentgeldes vereinbart worden. Dieses wird jährlich mit dem Monat der Einstellung (in meinem Fall der 28.09.2022) ausbezahlt, ldt Vertrag aber nur, wenn man sich zu dem Zeitpunkt in einem aufrechten und nicht in einem gekündigten Dienstverhältnis befindet. Ich wurde 3 Tage vor Anspruch auf den Bonus gekündigt und bin jetzt natürlich etwas verzweifelt, weil ich mit diesem Betrag fix gerechnet habe.
Der Bonus wurde mir in den letzten 2 Arbeitsjahren bereits ausgezahlt. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist im Vertrag auch zu finden. Außer in der Bonusvereinbarung ist der einzige Hinweis auf die Einmaligkeit von diesem im Lohnzettel zu finden gewesen (Jubiläumsgeld - einmalig). Nun meine Frage - ist dieser Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam oder reicht die Angabe auf dem Lohnzettel? Ist hiermit eine betriebliche Übung entstanden?
Bitte helft einem Laien:/
Liebe Grüße
Zu meiner Situation - ich bin jetzt für fast 3 Jahre in einem Unternehmen angestellt gewesen. Mit Ende August wurde ich überraschenderweise und ohne Angabe von Gründen gekündigt - die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, mein Dienstverhältnis endet somit Ende Oktober.
In meinem Arbeitsvertrag ist die Auszahlung eines Jubiläumsentgeldes vereinbart worden. Dieses wird jährlich mit dem Monat der Einstellung (in meinem Fall der 28.09.2022) ausbezahlt, ldt Vertrag aber nur, wenn man sich zu dem Zeitpunkt in einem aufrechten und nicht in einem gekündigten Dienstverhältnis befindet. Ich wurde 3 Tage vor Anspruch auf den Bonus gekündigt und bin jetzt natürlich etwas verzweifelt, weil ich mit diesem Betrag fix gerechnet habe.
Der Bonus wurde mir in den letzten 2 Arbeitsjahren bereits ausgezahlt. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt ist im Vertrag auch zu finden. Außer in der Bonusvereinbarung ist der einzige Hinweis auf die Einmaligkeit von diesem im Lohnzettel zu finden gewesen (Jubiläumsgeld - einmalig). Nun meine Frage - ist dieser Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam oder reicht die Angabe auf dem Lohnzettel? Ist hiermit eine betriebliche Übung entstanden?
Bitte helft einem Laien:/
Liebe Grüße