Kündigungsfrist
Verfasst: 03.06.2025, 13:41
Hallo, und zwar hätt ich eine Frage bezgl. der Kündigungsfristen. Laut Wirtschaftskammer Österreich darf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger sein, als die des Arbeitgebers. In meinem Dienstvertrag steht nun "Das Dienstverhältnis ist auf unbestimmte Zeit vereinbart.
Das Dienstverhältnis kann vom Arbeitgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonats gelöst werden (§ 20 Abs. 3 AngG).
Vom Arbeitnehmer kann das Dienstverhältnis gemäß § 20 Abs. 4 AngG zum Fünfzehnten oder Letzten Tag eines Kalendermonats unter vorheriger Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden."
Habe, wenn ich jetzt selbst kündige wirklich 3 Monate Kündigungsfrist? Eine einvernehmliche Auflösung ist leider nicht im Sinne des DG. Danke an Alle!
Das Dienstverhältnis kann vom Arbeitgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonats gelöst werden (§ 20 Abs. 3 AngG).
Vom Arbeitnehmer kann das Dienstverhältnis gemäß § 20 Abs. 4 AngG zum Fünfzehnten oder Letzten Tag eines Kalendermonats unter vorheriger Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden."
Habe, wenn ich jetzt selbst kündige wirklich 3 Monate Kündigungsfrist? Eine einvernehmliche Auflösung ist leider nicht im Sinne des DG. Danke an Alle!
