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Kündigungsfrist

Verfasst: 03.06.2025, 13:41
von stefanei19
Hallo, und zwar hätt ich eine Frage bezgl. der Kündigungsfristen. Laut Wirtschaftskammer Österreich darf die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers nicht länger sein, als die des Arbeitgebers. In meinem Dienstvertrag steht nun "Das Dienstverhältnis ist auf unbestimmte Zeit vereinbart.
Das Dienstverhältnis kann vom Arbeitgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonats gelöst werden (§ 20 Abs. 3 AngG).
Vom Arbeitnehmer kann das Dienstverhältnis gemäß § 20 Abs. 4 AngG zum Fünfzehnten oder Letzten Tag eines Kalendermonats unter vorheriger Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden."
Habe, wenn ich jetzt selbst kündige wirklich 3 Monate Kündigungsfrist? Eine einvernehmliche Auflösung ist leider nicht im Sinne des DG. Danke an Alle! :D

Re: Kündigungsfrist

Verfasst: 03.06.2025, 16:50
von alles2
Der Absatz 3 bezieht sich auf Absatz 2, wo es heißt:
Mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.
Demnach ist seine Kündigungsfrist von der Dauer Deines Arbeitshältnisses abhängig, außer es gibt für Dich eine günstigere Regelung in Richtung kürzere Kündigungsfrist.