Person A gibt Person B mündlich den Auftrag eine Grafik bzw Plakat zu erstellen nach seinen Wünschen, beide sind Privatpersonen. Person A will dafür zahlen aber fixer Preis ist nicht vereinbart.
Jedenfalls arbeitet sich Person B die Hände tagelang wund. Person A meint dann es gefiel ihm so gar nicht er möchte keine Geschäfte mehr mit Person a machen und werde auch nichts bezahlen. Obwohl man nach seinen Wünschen gearbeitet hat. Verbesserungsvorschläge werden auch nicht genannt z.B Farbe ändern, Hintergrund ändern, oder sonst was.
Also gehört Arbeit jetzt doch nicht bezahlt? WKO hat ellenlang auf Fachchinesisch geantwortet, ich habe davon Null verstanden.
Person A waren die Grafikkenntnisse von Person B bewusst und auch für sehr gut befunden worden. Person B war auch in einem großen Konzern als Grafikerin beschäftigt.
Ist das jetzt eine selbstständige Tätigkeit gewesen, ein Werkvertrag, mündliche Abmachung, auf Honorar oder was?
Das kann doch alles nicht sein! Mündlich abgemacht, Person C ist Zeuge, schriftlich nur die Vorlage vorhanden.
Danke euch!
Liebe Grüße nein.... Wütende, in Rage Grüße

