Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Nes
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Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von Nes » 28.05.2025, 11:53

Hallo,

Person A gibt Person B mündlich den Auftrag eine Grafik bzw Plakat zu erstellen nach seinen Wünschen, beide sind Privatpersonen. Person A will dafür zahlen aber fixer Preis ist nicht vereinbart.

Jedenfalls arbeitet sich Person B die Hände tagelang wund. Person A meint dann es gefiel ihm so gar nicht er möchte keine Geschäfte mehr mit Person a machen und werde auch nichts bezahlen. Obwohl man nach seinen Wünschen gearbeitet hat. Verbesserungsvorschläge werden auch nicht genannt z.B Farbe ändern, Hintergrund ändern, oder sonst was.

Also gehört Arbeit jetzt doch nicht bezahlt? WKO hat ellenlang auf Fachchinesisch geantwortet, ich habe davon Null verstanden.

Person A waren die Grafikkenntnisse von Person B bewusst und auch für sehr gut befunden worden. Person B war auch in einem großen Konzern als Grafikerin beschäftigt.

Ist das jetzt eine selbstständige Tätigkeit gewesen, ein Werkvertrag, mündliche Abmachung, auf Honorar oder was?

Das kann doch alles nicht sein! Mündlich abgemacht, Person C ist Zeuge, schriftlich nur die Vorlage vorhanden.

Danke euch!
Liebe Grüße nein.... Wütende, in Rage Grüße 😡🗯️



alles2
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von alles2 » 29.05.2025, 12:47

Es tut nicht Not, Deine Wut an uns auszulassen! Daher wären die lieben Grüße angemessener :roll:
Wir wissen nicht, wie der Auftrag zustandegekommen ist, um beurteilen zu können, um was es sich nun wirklich handelt. Außerdem wäre es sicherlich von Vorteil, wenn Du mit uns die WKO-Meinung, welcher Du nicht folgen kannst, teilen würdest. Leider etabliert sich der Trend, dass Ansichten von Experten vom Betroffenen, die sich mit seinen Vorstellungen nicht decken, nicht akzeptieren werden und sie sich dann vom Forum eine anderweitige Einschätzung erhoffen. Entspricht auch diese nicht den Erwartungen, erfährt der Beitragsersteller Undank für seine investierte Mühen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nes
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von Nes » 30.05.2025, 17:43

Wie meinen? Wut an EUCH auslassen? Wo im Text? Ich kann doch hier nicht 5 A4 Seiten von wko posten. Das sprengt doch den Rahmen. Zudem haben die mir vorgefertigte Texte gesendet.

Meine Fragen waren so kurz und präzise. Die ganz genauen Fragen habe ich denen auch gestellt. Die hätten ja auch kurz und verständlich antworten können. Also wer was weiß und mir helfen möchte, ich bin dankbar.

Vielleicht mal ein paar Absätze von der WKO. Wirst du denn alles lesen? Du hast ja darum gebeten. Also bitteschön :

Werkvertrag liegt vor, wenn sich eine Person - der Auftragnehmer - gegen Entgelt verpflichtet, für eine andere Person - den Auftraggeber - ein bestimmtes Werk herzustellen.

Als besondere Merkmale des Werkvertrages gelten:

 die Verpflichtung des Auftragnehmers zu einem Erfolg,

 dessen Herbeiführung nach eigenem Plan,

 die Verwendung von eigenen Betriebsmitteln,

 das Beiziehen von Mitarbeitern oder Subunternehmern,

 die Gewährleistung für Mängel des Werks,

 die Übernahme der Gefahr des Misslingens.



Der Werkvertrag ist ein sogenanntes Zielschuldverhältnis. Er zeichnet sich gegenüber dem Dienstvertrag dadurch aus, dass er auf das Ergebnis der Arbeitsleistung, im Regelfall auf ein konkretes körperliches Werk, abstellt. Das geschuldete Werk ist bereits von vornherein im Vertrag genau individualisiert, weshalb dem Werkbesteller zu ihrer Konkretisierung kein Gestaltungsrecht zukommt.

Beispiel:

Ein Tischler übernimmt einen Auftrag für die Anfertigung eines Einbauschrankes. Mit pünktlicher und ordnungsgemäßer Übergabe des Schrankes durch den Tischler und die Bezahlung des Honorars durch den Auftraggeber ist der Werkvertrag erfüllt.



Ist die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht worden, das Werk etwa mangelhaft, können gegen den Unternehmer Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei nicht pünktlicher Erbringung der Leistung ist außerdem die Geltendmachung eines Verspätungsschadens denkbar. Der Werkvertragsnehmer trägt somit das wirtschaftliche Risiko für seinen Auftrag.



Der Werkvertrag umschreibt eine typische Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer.

Entscheidend für die Eigenschaft einer Person als Unternehmer ist deren persönliche Unabhängigkeit. Der Unternehmer gestaltet seinen Betrieb selbst, ist somit weisungsfrei hinsichtlich des Arbeitsorts, seiner Arbeitszeit und seines Verhaltens bei der Arbeit und nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.

Möglich sind lediglich fachliche Weisungen für die Herstellung des Werkes. Dies geschieht etwa durch das Erstellen eines Anforderungskataloges vor der Auftragserteilung.

Weitere typische Kriterien der Unternehmereigenschaft sind:



 der Einsatz von eigenen Betriebsmitteln,

 eine Mehrzahl von Aufraggebern,

 eine eigene betriebliche Struktur (Firmenadresse, Briefpapier, etc.),

 die Beiziehung von Mitarbeitern oder Subunternehmern,

 ein entsprechender Marktauftritt.



Die Unternehmereigenschaft aufgrund dieser Kriterien ist dann sehr oft strittig, wenn ein Gewerbetreibender (dh Sie sollten sich versichern, dass eine einschlägige Gewerbeberechtigung vorliegt)ohne Mitarbeiter überwiegend nur für einen oder für wenige Kunden tätig wird. Auch die besonders lange Dauer einer Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wurden von der Rechtsprechung als Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft des Auftragnehmers angesehen. Umso wichtiger ist in solchen Fällen das Vorliegen einer eigenen betrieblichen Struktur und eigener Betriebsmittel. Von Betriebsmitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn sich Materialien, Werkzeuge und Maschinen von jenen Gegenständen abheben, wie sie in einem Privathaushalt üblich sind.



Auch das Lösen einer Gewerbeberechtigung schützt nicht jedenfalls vor dem Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Überwiegen in einem solchen Fall die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit, dann ist wohl davon auszugehen, dass die Gewerbeberechtigung lediglich zum Zwecke der Verschleierung eines abhängigen Dienstverhältnisses erworben wurde.



Ob ein Vertragsverhältnis ein echtes Dienstverhältnis, ein freies Dienstverhältnis oder einen Werkvertrag bzw. eine Tätigkeit als Unternehmer darstellt, beurteilen die Gebietskrankenkassen bzw. die Finanzbehörden im Rahmen der GPLB nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts.



Sollte es im Rahmen einer Überprüfung durch die Abgabenbehörden zu einer Nichtanerkennung etwaiger vereinbarter Werkverträge oder freier Dienstverträge kommen, droht dem Unternehmer eine „Umwandlung“ in echte oder freie Dienstverträge. Die Rechtsfolgen einer solchen Umwandlung sind bedeutsam und treffen in der Regel nur den Auftraggeber nachteilig.

Nes
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von Nes » 30.05.2025, 17:50

Ich weiß gar nicht was das in meinem konkreten Fall bedeutet. Die erzählen mir was von Verträgen und Gewerbeschein. Ich muß wohl selber hingehen und die Fragen mündlich vortragen.

alles2
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von alles2 » 30.05.2025, 21:50

Wie ich das meine, findest Du im nachfolgenden Teil, als die lieben Grüße an uns wieder zurückgenommen wurden :shock:
Bitte das Stift-Symbol verwenden, wenn ein Beitrag ergänzt werden soll, anstatt einen zweiten anzuschließen.
Man könnte weitwendige Antworten auf das Wesentlichste komprimieren und dann erst posten. Meine Anregung zielte darauf auf, dass daraus eventuell mehr von der Ausgangssituation zu entnehmen sein könnte, nachdem Du damit eher spärlich umgegangen bist. Aber ich vermute ohnehin, dass es auf die Situation wie beim "falschen" Maler hinauslaufen wird: Es wird schwer was zu beweisen sein und wenn man was inoffiziell abwickelt, darf man sich (wieder) auf Lehrgeld einstellen.

Das mit dem Werkvertrag kannst Du Dir getrost in die Haare schmieren, da es nur für den arbeitsrechtlichen Kontext gilt und der Vertrag sohin mit einem Werkunternehmer hätte abgeschlossen werden müssen. Daher verstehe ich nicht, weshalb man sich da überhaupt an die WKO wenden muss, wenn alles privat abgeschlossen wurde. Außer es wurde einem auch hier weißgemacht, man hätte es mit einem Gewerbetreibenden zu tun, was sich nicht bestätigt haben dürfte. Daher der Hinweis durch die WKO, worauf es bei einem Unternehmen zu achten gelte und wie der Werkvertrag von einem Arbeitsvertrag bzw. freien Dienstvertrag zu unterscheiden ist. Das betrifft Dich aber eh nicht, sofern davon nichts zutrifft:

https://www.wko.at/einstellen/arbeitsvertrag-freier-dienstvertrag-werkvertrag-praktikanten

Dann wären nämlich zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) über das Gericht in Erwägung zu ziehen. Spannend könnte es werden, wenn die Grafik eingesetzt wird, obwohl es dem Auftraggeber angeblich nicht gefallen haben soll. Es könnte sich dann um einen fadenscheinigen Vorwand handeln, um dafür nichts bezahlen zu müssen.
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Nes
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von Nes » 02.06.2025, 17:03

Danke, von der wko wollte ich Informationen nachdem die AK sich nicht als zuständig fand. Heißt das wenn 2 private sich was ausmachen wie in diesem Fall, darf der eine sich die Finger wund arbeiten und der andere dafür nichts zahlen? Obwohl es in Aussicht gestellt wurde?

Müsste man also einen Vertrag machen? Müsste man also wegen 1 Zeichnung sich als selbstständig Erwerbstätig anmelden?

Was wäre denn in diesem Fall gewesen?

Danke, auch wenn ich nicht verstehe was du mit den zurückgenommenen Grüßen meinst. Und ja der zweite Beitrag musste auch sein, weil sicher niemand den ellenlangen Text durchliest. Der wäre da einfach untergegangen.
Also LIEBE GRÜSSE

alles2
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Re: Erstellte Grafik wird nicht bezahlt!

Beitrag von alles2 » 02.06.2025, 21:31

Bittet mich ein Nachbar darum, auch seine umgefallene Bäume aus dem Gelert zu beseitigen, und stellt mir dafür einen 50er in Aussicht, interessiert es weder der AK noch der WKO, wenn ich das Geld nicht bekomme, weil ich angeblich was übersehen haben dürfte. Sollte ich das nicht einsehen und zivilrechtlich eine Lösung erzwingen wollen, wäre eben ein Gericht dafür zuständig.

Macht man sich mit einer völlig fremden Einzelperson was aus, braucht es keinen förmlichen Vertrag. Die vom Werkbesteller beauftragte Tätigkeit mit Verzicht auf eine aufrechte Gewerbeberechtigung ist nicht reglementiert. Soll die Schattenwirtschaft oder der unlautere Wettbewerb nicht gefördert werden und möchte man auf gewisse Sicherheiten nicht verzichten, wäre ein gewerberechtlich befugter Grafiker aufzusuchen. Damit habe ich mich festgelegt, wer von Euch Auftraggeber/-nehmer ist. Aber wenn es nicht nur bei einer Zeichnung bleibt und die ordentlichen Mitstreitern Wind davon bekommen, kann es schnell mal (durch Meldung) auffliegen, was dann finanziell richtig schmerzhaft werden kann.
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