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Vertretung früher in Pension
Verfasst: 05.05.2025, 21:20
von hanspeter12
Hallo,
Kommt man mit einer Vertretung eher in Invalditätspension?
Ich bin besachwaltet. Fast alle die ich dort kennengelernt habe sind in Invalditätspension.
Kommt man also wenn man besachwaltet ist und Geschäftsunfähig ist eher in die Invalditätspension?
Re: Vertretung früher in Pension
Verfasst: 05.05.2025, 22:18
von alles2
Das würde ich so nicht sehen. Denn sobald man eine gesetzliche Vertretungsperson hat, gilt man wieder als voll geschäftsfähig. Daher kommt es vielmehr auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit an, die unter die Hälfte als jene einer gesunden Person abfallen müsste (§ 255 Abs.1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG).
Re: Vertretung früher in Pension
Verfasst: 05.05.2025, 22:27
von hanspeter12
Achso ok. Dann täusche ich mich da.
Ich bin Vertreten und da sind halt mindestens 50% eher 80% in Invalditätspension. Mich eingeschlossen.
Re: Vertretung früher in Pension
Verfasst: 05.05.2025, 22:39
von hanspeter12
Bei der erhöhten Familienbeihilfe ist es auch nicht hilfreich?
Da muss man halt auserstande sein seinen Unterhalt zu verdienen.
Also Erwerbsunfähigkeit.
Ich sehe da keinen Unterschied zur Invalditätspension, sind aber anscheinend zwei Paar Schuhe.
Re: Vertretung früher in Pension
Verfasst: 15.05.2025, 14:02
von JustAlberto
alles2 hat geschrieben: ↑05.05.2025, 22:18
Das würde ich so nicht sehen. Denn sobald man eine gesetzliche Vertretungsperson hat, gilt man wieder als voll geschäftsfähig. Daher kommt es vielmehr auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit an, die unter die Hälfte als jene einer gesunden Person abfallen müsste (§ 255 Abs.1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG).
Interessanter Punkt.. Ich denke auch, dass die Definition der Erwerbsunfähigkeit oft missverstanden wird, juristisch zählt ja nicht nur die Vertretung, sondern der tatsächliche Zustand der Leistungsfähigkeit. Hast du da vielleicht ein konkretes Beispiel aus der Praxis?