ASVG Ablehnungsbescheid Schwerarbeitszeiten
Verfasst: 25.04.2025, 11:12
Wenn ein Ablehnungsbescheid für die Anerkennung der Schwerarbeitszeiten durch die PVA zugestellt wurde mit Klagerecht innerhalb von 3 Monaten und es eine voraussichtliche Änderung im ASVG mit Jänner 2026 geben wird muss ein Antrag auf Klage eingebracht werden? Oder kann die neue Gesetzeslage abgewartet werden und ein Antrag auf Zuerkennung der Schwerarbeitszeiten nach neuer Gesetzeslage nochmals beantragt werden ohne zuvor vom Klagerecht gebrauch zu machen?
Oder gibt es auch bei ASVG Paragraph 247 Abs. 1 und 2 nur eine Sperrfrist und es kann nach der Sperrfrist wieder ein neuer Antrag Eingebracht werden?
Begründung: Derzeit werden Pflegeberufe noch nicht bei Schwerarbeitszeiten berücksichtigt hinsichtlich psychischer Belastungen u.s.w. und hier wird mit 2026 eine Änderung kommen. Wirksamkeit - Eintritt in die Schwerarbeitspension wäre erst 2031
Oder gibt es auch bei ASVG Paragraph 247 Abs. 1 und 2 nur eine Sperrfrist und es kann nach der Sperrfrist wieder ein neuer Antrag Eingebracht werden?
Begründung: Derzeit werden Pflegeberufe noch nicht bei Schwerarbeitszeiten berücksichtigt hinsichtlich psychischer Belastungen u.s.w. und hier wird mit 2026 eine Änderung kommen. Wirksamkeit - Eintritt in die Schwerarbeitspension wäre erst 2031