Seite 1 von 1

Arbeitserprobung über BBRZ (abbrechen)

Verfasst: 07.04.2025, 05:20
von gerry95
Hallo bin derzeit oder besser gesagt schon seit 3 Monaten im Bbrz Kapfenberg. Bin jetzt in der 2ten Arbeitserprobung im Lebensmittelhandel und das ist nichts für mich, da ich dazu unter Panikattacken leide (Befund liegt denn Bbrz eh vor).

Nun zu meiner Frage kann ich eine Arbeitserprobung abbrechen ohne Sanktionen vom AMS erwarten zu müssen?

Der Kurs wird bei mir vom AMS und der Pva bezahlt.

Re: Arbeitserprobung über BBRZ (abbrechen)

Verfasst: 07.04.2025, 09:42
von alles2
Solange Du keine Bezüge vom AMS erhältst, ist von dem auch keine Sanktion zu erwarten. Solltest Du vom Rehabilitationsgeld leben, kann es Dir entzogen werden, weil die PVA dann davon ausgehen kann, dass vorübergehende Invalidität (Berufsunfähigkeit) nicht mehr vorliegt (§ 99 Abs.3 Z 1 lit.b sublit aa ASVG). Daher wäre der Sachverhalt mit dem BBRZ zu klären, wonach diese Maßnahme der beruflicen Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig wäre.