Pflegegeld Grad Bestimmung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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hanspeter12
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Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 31.03.2025, 18:37

Hallo,

Hat man mit Schizophrenie gute Chancen eine Pflegestufe 1 zu bekommen?
Sozialphobie
Spielsucht

Die Kognitiven Fähigkeiten sind stark eingeschränkt.
Ich brauche eigentlich aber nur wenig Hilfe von Aussen und schaffe alles halbwegs.
Ich schaffe es aber nicht mehr wie 1+ pro Woche duschen. Wäsche waschen und Wohnung aufräumen klappt auch nur halbwegs.
1x pro Tag wasche ich mir die Zähne, habe 20 Blomben...



alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 31.03.2025, 20:20

Kenne Personen, die allein mit paranoider Schizophrenie oder (nicht und!) sozialer Phobie bzw. (s)elektivem Mutismus sogar die Pflegestufe 2 haben. Es kommt im Einzelfall darauf an, wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist. Trotz der Diagnosen kann man schließlich so gut therapiert sein, dass es keinen Pflegebedarf gibt. Seit der Pflegereform 2023 ist es noch einfacher, bei einer von Dir genannten psychiatrischen Grunderkrankung auf mehr wie 65 Stunden pro Monat (ab Pflegestufe 1) zu kommen, da sich der Pflegedarf mit dem Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden erhöht hat. Denkbar sind darüber hinaus die Hilfsverrichtungen wie das "Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens", die "Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände", "Pflege der Leib- und Bettwäsche", "Täg­li­che Kör­per­pfle­ge" wie Frisieren der Haare, Rasur und Zahnpflege, "Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)" und eventuell das Einschachteln bzw. die "Einnahme von Medikamenten", "Zubereitung von Mahlzeiten" (warmes Essen gilt als Grundbedürfnis), "Motivationsgespräche" (für eine Tagesstruktur) oder gar die "Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials", sodass die 3er-Stufe erzielt werden könnte. Ein guter Rechner, ohne dass ein Unternehmen oder Anwalt an der Einstufung verdienen würde, wäre:

https://www.sozialsprengel.info/pflegegeldrechner

Man sollte allerdings auch nachweisen können, dass die Geldleistung zweckmäßig eingesetzt wird und auch Hilfe zugelassen wird. Zur Aufstockung des Einkommens ist es nicht gedacht. Gerade bei Spielsucht wird man da genauer schauen, ob in Deinem Fall auf Sachleistung hingewirkt wird.
Zuletzt geändert von alles2 am 31.03.2025, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 31.03.2025, 20:40

Danke für die Antwort. Sehr hilfreich.

hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 31.03.2025, 21:16

Komisch ist nur dass ich Pflegestufe 3 hatte, heruntergestuft worden bin auf 1 und dann ganz weg vor 2 Jahren.

Pflegestufe 3 hatte ich zu meiner hochpsychotischen Zeit.

Ich bekomme die Invaliditätspension und überlege einen Antrag für Pflegegeld einzureichen.

Das eine hat mit dem anderem, also Pflegegeld und Invalditätspension nix zu tun denke ich.

alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 31.03.2025, 21:37

Eben, so wie ein hoher Behindertengrad nicht automatisch eine dauerhafte Pension bedeutet, was wir beide hier hatten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=25304

Auch das Pflegegeld ist keine Leistung auf Lebenszeit, solange z.B. nach einer Operation, Therapie, Reha oder Kur eine wesentliche Veränderung im positiven Sinne eingetreten ist (§ 9 Abs.4 Bundespflegegeldgesetz BPGG), man anderweitige Betreuung und Hilfe erfährt (§ 20 Abs.1 BPGG) oder die zweckgemäße Verwendung nicht gegeben ist (§ 33b Abs.1 BPGG).
Zuletzt geändert von alles2 am 31.03.2025, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
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hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 31.03.2025, 21:44

Ich kenne einige von der Stelle, wo ich betreut bin die auf Lebzeiten Pflegegeld 1 oder 2 haben.

Macht halt im Monat 200 Euro mehr aus.
Bin eigentlich eh zufrieden, ich arbeite in einer Beschäftigungsinitiative als einer der einzigen.

Habe mittlerweile Ipension.

alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 31.03.2025, 21:53

Habe meine obige Ausführung ergänzt. Es hat sich mit Deinem letzen Beitrag überschnitten.
Man darf sich nie mit anderen vergleichen. Die einen müssen um ihre Rechte kämpfen, um überhaupt zu Pflegegeld zu gelangen. Andere nehmen das Gutachten des von der PVA bestellten Anstaltsarztes an und ziehen erst gar nicht vor Gericht, um überhaupt eine oder höhere Pflegeeinstufung zu erhalten.
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 31.03.2025, 22:26

Ich verstehe. Danke nochmals für deine Hilfestellung.

hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 02.04.2025, 20:01

Jetzt hab ich doch eine Frage.
45 h Erschwerniszuschlag

Jedoch bekomme ich keine 20h anderweitig hin, da ich alles selber machen kann, ich tue mich nur sehr schwer. Ich will auch keine Betreuung die mich wäscht oder Einkaufen geht.

Ich bin jedoch vom mobilen Dienst betreut.

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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 02.04.2025, 22:35

Der Erschwerniszuschlag ist auch nicht für Dich gedacht wie bei einer Beihilfe oder einem Bonus, sondern wird bei schweren Verhaltensstörungen für die Pflege unter erschwerten Umständen zuerkannt. Um die Sachlage genauer ergründen zu können, müsste man erfahren, ob bei Dir, z.B. durch die Spielsucht, § 20 BPGG angewendet wurde oder warum die Geldleistung nicht mehr erbracht wird.
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 04.04.2025, 03:39

Ok passt.

Ich bräuchte eigentlich Pflegestufe 2 um mir ein Mittagsessen von essen auf Rädern leisten zu können.

Ich kann nicht selber kochen und mache seit Jahren nur Dosenfutter am Mittag und am Abend geh ich zum Chinesen ein 8 Euro Nudelpacket bestellen oder zum mc donalds.

Da brächte ich auf jeden Fall Hilfe.

alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 04.04.2025, 10:23

Ein etwaiger Umstand, dass man das Kochen nie erlernt hat, würde den Pfle­ge­be­darf "Zu­be­rei­tung von Mahl­zei­ten" noch nicht begründen. Es gälte zu be­ur­tei­len, ob man kör­per­lich, geistig oder psy­chisch dazu nicht mehr in der Lage ist, dies eventuell noch zu er­ler­nen und es dem Be­trof­fe­nen nicht zu­mut­bar ist, sich aus­schließ­lich von auf­ge­wärm­ten Speisen, Tief­kühl­kost oder Fer­tig­ge­rich­ten zu er­näh­ren. "Essen auf Räder" darf auch nicht dazu missbraucht werden, wenn es nur dafür benötigt wird, weil man sich sonst kein Futter leisten kann. Vielmehr stehr es pflegebedürftige Personen zu, bei denen das Einkaufen und Kochen beschwerlich wäre. Aber das wäre sowieso mit der Sozialabteilung Deines Bundeslands zu klären, welche womöglich auch das mit dem mobilen Dienst verwaltet. Wir werden das hier nicht aufklären können, weshalb ein Pflegegeld-Antrag zu stellen und das Ergebnis abzuwarten wäre, über das man dann reden kann.
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