Hallo, mir ist bekannt, dass im Abfertigungssystem alt kein Anspruch besteht, wenn ich selbst kündige. Da ich aber die Mobbingattacken und auch sonstiges toxisches Verhalten mir gegenüber seelisch nicht mehr verkrafte, wollte ich fragen, ob es dennoch eine Möglichkeit gibt, dass ich nicht um meine Abfertigung umfalle. (immerhin ca. 50.000,-- Euro). Bisher habe ich meine Arbeit wirklich gern gemacht, doch seit geraumer Zeit (ca. 2 Jahre) kämpfe ich darum, dass Vereinbarungen - es gab bereits mehrere Besprechungen - eingehalten werden. Kolleginnen kommen und gehen, wie sie wollen, gehen einkaufen, machen im eigenen Arbeitsbereich Fehler und alles ohne Konsequenzen. Bei Bonuszahlungen bekommen diese dennoch mehr bezahlt, obwohl ich etwas sage. Mache gewissenhaft meine Arbeit und beiße mich durch. Doch mittlerweile ist es schon so, dass ich für die Organisation von wichtigen Besprechungen kaum ordnungsgemäße Auskünfte bekomme. Ich trau mich auch nichts mehr zu sagen, weil es nicht ankommt bzw. die Tatsachen verdreht werden. Mein Mann fängt mich auf, dennoch möchte ich meine Probleme nicht mehr mit nachhause nehmen. Bis zu meiner Pensionierung sind es noch 13 Jahre - bis dahin bin ich wahrscheinlich komplett kaputt.
Bin vor zwei Jahren aus einer toxischen Beziehung geflohen, damit dies endlich ein Ende hat und dann soll ich wieder "durchhalten". Wenn ich nicht auf die Abfertigung verzichten müsste, wäre ich schon weg.
Bitte um Hilfe, ob es irgendwelche Möglichkeit dafür gibt!
Herzlichen Dank!!!
Selbstkündigung - Abfertigung alt
Re: Selbstkündigung - Abfertigung Alt
Es besteht kein Anspruch bei einem Austritt ohne wichtigen Grund oder einer verschuldeten Entlassung; bei einer Selbstkündigung sehr wohl nur unter gewissen Ausnahmen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_alt.html#heading__heading_Wann_Ihnen_trotz_Selbstkuendigung_eine_Abfertigung_zustehtWann_Ihnen_trotz_Selbst_kuendigung_eine_Ab_fertigung_zu_steht
Bei Abfertigung Neu könnte hingegen der Abfertigungsanspruch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_alt.html#heading__heading_Wann_Ihnen_trotz_Selbstkuendigung_eine_Abfertigung_zustehtWann_Ihnen_trotz_Selbst_kuendigung_eine_Ab_fertigung_zu_steht
Bei Abfertigung Neu könnte hingegen der Abfertigungsanspruch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.04.2025, 00:29, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Selbstkündigung - Abfertigung alt
zu prüfen wäre, ob es sich bei den "Mobbingattacken und auch sonstigen toxischem Verhalten" um Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt handeln könnte. In diesem Fall würde der Anspruch Abfertigung (alt) bestehen.
Um das abzuklären bräuchten sie aber gute persönliche Beratung (z.B. AK) und es bleibt immer ein gewisses Risiko, dass ein solcher Austritt vor Gericht nicht hält, da die Austrittsgründe zu schwach sind oder nicht bewiesen werden können.
Um das abzuklären bräuchten sie aber gute persönliche Beratung (z.B. AK) und es bleibt immer ein gewisses Risiko, dass ein solcher Austritt vor Gericht nicht hält, da die Austrittsgründe zu schwach sind oder nicht bewiesen werden können.
Re: Selbstkündigung - Abfertigung alt
Herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe es mir schon gedacht, aber wollte nichts unversucht lassen. LG
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