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Rehabilitationsgeld

Verfasst: 17.03.2025, 16:22
von Claudia Mathis
Hallo,



ich beziehe Rehabilitationsgeld und habe ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze.

Wie wird mein Rehabilitationsgeld GENAU berechnet?



Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Mathis

Re: Rehabilitationsgeld

Verfasst: 17.03.2025, 17:36
von alles2
Bei mehr als der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro/Monat (§ 5 Abs.2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ASVG) bliebe das Teilrehabilitationsgeld. Die Anrechnung des Erwerbseinkommens erfolgt nach den Regeln der Teilpension gem. § 254 Abs.6 ASVG, dessen Formel sich im nächsten Absatz 7 findet.