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				Zivildienst
				Verfasst: 02.12.2024, 11:35
				von mikevdv
				Ist der Zivildienstleistung eine Erwerbstätigkeit? Hat man, nach diesem, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
			 
			
					
				Re: Zivildienst
				Verfasst: 02.12.2024, 12:08
				von alles2
				Nein! Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einem Einkommen von nicht mehr wie 518,44 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) ist man nicht arbeitslosenversichert. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist von der Anwartschaft darauf auseinanderzuhalten, bei der die Zeit des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes angerechnet wird, wenn innerhalb der für die Anwartschaft maßgeblichen Rahmenfrist mindestens 14 Wochen sonstige Anwartschaftszeiten liegen (§ 14 Abs.4 lit.b Arbeitslosenversicherungsgesetz AlVG).