Privat angeeignetes Wissen weitergeben

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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ChriMa
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Privat angeeignetes Wissen weitergeben

Beitrag von ChriMa » 09.07.2024, 20:08

Hallo Forum,

Ich habe folgende Frage die mich interessiert.

Ich habe mir in meiner Freizeit ein gewisses Fachwissen angeeignet. Hier auch privat bezahlte Kurse besucht.
Dieses Wissen habe ich in der Arbeit angewendet.

Explizit geht es um Erstellung von Grafiken.
Diese Grafiken werden dann intern gedruckt.

Jetzt soll diese Dienstleistung in eine andere Abteilung wandern.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen das ich das wissen zu Erstellung der Druckdaten weitergebe?

Besten Dank schonmal



alles2
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Re: Privat angeeignetes Wissen weitergeben

Beitrag von alles2 » 10.07.2024, 10:19

Ohne den Dienstvertrag zu kennen wird es schwer. Da müsste man sich den Passus Diensterfindung ansehen, ob die Rechte abzutreten wären und ob es in der Form überhaupt vereinbar ist. Dazu würde ich dem Rechtsschutz der AK per Mail die Situation kurz schildern und den Arbeitsvertrag beilegen, damit es in die richtige Abteilung kommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ChriMa
Beiträge: 2
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Re: Privat angeeignetes Wissen weitergeben

Beitrag von ChriMa » 10.07.2024, 14:18

Danke für die Antwort.

Glaube ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Es geht mir nicht darum ob die erstellte Grafik mir gehört oder die Firma verwenden darf sondern um das KnowHow wie solche Grafiken erstellt werden.

Die Bestandsgrafiken können weiter verwendet werden.

Aber muss ich einen neuen Mitarbeiter zeigen wie ich die Grafik erstellt habe ohne das mir der Arbeitgeber hier jemals eine Weiterbildung gegeben hat.

Gruß

alles2
Beiträge: 3626
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Re: Privat angeeignetes Wissen weitergeben

Beitrag von alles2 » 10.07.2024, 23:38

Ich habe Dich schon verstanden und in Anbetracht von § 7 Abs.3 PatG (Patentgesetz) es eben als Dienstnehmererfindung qualifiziert. Vielleicht kommen wir auf einen grünen Zweig, wenn Du erklären könntest, wieso folgendes nicht zutreffen sollte:
Eine Diensterfindung ist die Erfindung eines Dienstnehmers, wenn sie ihrem Gegenstande nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens, in dem der Dienstnehmer tätig ist, fällt und wenn die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehört.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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