Hallo zusammen,
kennt sich hier vielleicht jemand mit den Regelungen zur Sperrfrist bei Kündigung und Abfindung aus?
Folgende Situation: Ich habe in Liechtenstein gearbeitet und wurde vor kurzem im Zuge einer großen Kündigungswelle von meinem Arbeitgeber gekündigt. Ich lebe in Österreich. Die Firma bezahlt eine Abfindung. Weiß jemand, wie lange die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld ist?
Vielen Dank und liebe Grüße.
Meali
Sperrfrist bei Kündigung und Abfindung
Re: Sperrfrist bei Kündigung und Abfindung
Am besten Du fragst da den AMS, wie es mit den Anrechnungsbestimmungen der Länder aussieht. Ich würde schon meinen, dass in dem Fall § 16 Abs.1 lit.l AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) auch Anwendung findet, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Ersatzleistung (Entschädigung, Abfindung) für Urlaubsentgelt besteht, ruht. In Absatz 4 heißt es weiter, dass bei so einer Urlaubsersatzleistung im Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses der Ruhenszeitraum mit dem Ende des anspruchsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses beginnt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste