Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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LaMa
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Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Beitrag von LaMa » 10.06.2024, 10:21

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei sehr ungünstige Situationen aus meiner Kindererziehungszeit bzw. Arbeitsverhältnis bei meinem früheren Dienstgeber, die ich damals leider nicht gewissenhaft geprüft hatte (bin da leider einfach zu brav) und die mich bis heute wurmen. Vielleicht kann ich mit einer juristischen Aussage dazu endlich mal Frieden mit mir schließen 😊. Fangen wir mit dem leichteren an:

Als ich mit meinem ersten Kind in den Mutterschaftsurlaub ging, war ich in Vollzeit beschäftigt und der Urlaub wurde in Stunden aufgezeichnet. Ich hatte noch Resturlaub und Zeitausgleich offen und man bat mich, die letzten Monate vor der Karenz den ZA abzubauen und den Urlaub stehen zu lassen, da dieser mir ja nach Rückkehr ohnehin wieder zur Verfügung stünde, was beim ZA schwierig wäre. War mir damals egal und habe dies unhinterfragt so stehen gelassen (ich muss dazu sagen: Ich war stets in gutem Verhältnis mit meinem Dienstgeber, somit auch vollstes Vertrauen diesbezüglich). Als ich nach zwei Kindern nach drei Jahren in die Beschäftigung zurückkam, hatte man das inzwischen auf Tage geändert (lt. Gesetz, wie die damalige LV sagt) und da ich Teilzeit wieder eingestellt wurde, wurde mir zwar der alte Urlaub angerechnet, aber eben als halbe Tage. Die Aussage war dann einfach recht knapp mit „du kannst dich ja gerne an die Arbeiterkammer wenden, aber so ist es nun mal“ – und da ich mich nicht unbeliebt machen wollte, habe ich das natürlich so akzeptiert. Bis heute frage ich mich allerdings, ob das rechtens war.

Zweites, schwierigeres Dilemma: Während meiner zweiten Schwangerschaft gab es eine Änderung für das Kinderbetreuungsgeld. Ich bezog für das erste Kind die einkommensabhängige Variante mit dem Plan, nach dem ersten Jahr für ein halbes Jahr beim Lebensgefährten mitversichert zu werden und nach 1,5 Jahren wieder in den Job zu gehen. Da ich jedoch neun Monate nach Geburt des 1. Kindes wieder schwanger war, haben sich die Vorzeichen geändert. Damals war es noch so, dass man bei neuerlicher Schwangerschaft innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube, es war ein Jahr?) wieder die einkommensabhängige Variante hätte wählen können. Als die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes damals öffentlich gemacht wurde, war für mich die Aussage „beim einkommensabhängigen ändert sich nichts“ somit zunächst mal kein Grund zur Sorge und wurde nicht weiter hinterfragt. Erst im Verlauf der Schwangerschaft bekam ich zufällig mit, dass sich zwar für die erstmalige Beantragung nichts ändern würde, jedoch für das zweite Kind nur beantragt werden könne, wenn man davor sechs Monate im Dienstverhältnis gestanden wäre. Natürlich absolut unmöglich so umzusetzen, da ich erstens keine sechs Monate mehr bis zur Geburt Zeit gehabt hätte und zweitens auch mein Dienstgeber dem nicht zugestimmt hätte, da ich dafür früher als geplant aus der ersten Karenz retour gekommen wäre, nur um dann ein paar Monate später wieder zu gehen. Im Übrigen hatte ich auch gefragt, ob man es nicht einfach so machen könnte, dass ich „fiktiv“ für den Resturlaub aus Beispiel 1 angestellt werden könnte, um zumindest einen Teilanspruch zu haben. Dies wurde leider vom DG mit der Begründung „zu teuer“ abgelehnt.

So, nun meine Fragen dazu:
1) War es rechtens, einen früher in Stunden abgerechneten Urlaub 1:1 auf eine Teilzeit zu übertragen? Wenn nein, kann man da aus heutiger Sicht noch etwas machen (war 2019)
2) Gab es ggfs. Präzedenzfälle, wo gleich Betroffene wie ich aus der Kinderbetreuungsgeld-Änderung erfolgreich geklagt haben? Die Änderung kam damals sehr kurzfristig und eine Weile gab es eine Initiative dagegen, die aber ins Leere führte und ich es dann aus Frust auch nicht mehr nachverfolgt habe (hatte damals schon Kontakt mit der AK diesbezüglich, die das schon arg hinterfragt hatten und auch der Meinung waren, es wäre nicht rechtens. Allerdings meinte der Herr dann recht achselzuckend: „Das Problem wird hier sein, dass das eher ein Problem der Besserverdiener sei, denn die meisten anderen würden ja eh mit dem Standard das Auslangen finden. Und da die Besserverdiener deshalb dann ja auch nicht am Hungertuch knabbern würden, fürchte man, dass dies dann niemand mehr hinterfragt).
3) Hätte mein damaliger Dienstgeber meinem Ansuchen stattgeben müssen, mich für die Zeit meines Resturlaubs fiktiv anzustellen? Ich mein, was ist das eigentlich für ein Aussage mit „zu teuer“ (wäre ich nach meiner Karenz Vollzeit retour gekommen, wäre die Summe ja trotzdem noch zu Buche gestanden) und da sie das ja auf die Teilzeittage angepasst haben, haben sie eigentlich sogar die Hälfte gespart.

Tja, das war’s eigentlich, sorry, sehr lang. Aber es wurmt mich halt bis heute noch, da mit das Ganze viel Geld gekostet hat, ohne dass ich daran etwas ändern konnte.

DANKE!
Lg
Martina



Andreas Hofer4
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Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Beitrag von Andreas Hofer4 » 19.06.2024, 15:57

Ich kann nur zum Thema Urlaub etwas beitragen:
Grundsätzlich ist Urlaub in Urlaubstagen zu verbrauchen, wobei eine Umstellung auf Stunden möglich ist.
Die Höhe des Urlaubsentgeltes richtet sich immer nach dem Zeitpunkt wo der Urlaub angetreten wird. Das heißt, sie hätten vor den Wechsel in Teilzeit ihren (Alt-)Urlaub konsumieren müssen, um auch das Urlaubsentgelt auf Vollzeitbasis bezahlt zu bekommen. Da sie den (Alt-)Urlaub aber erst in der Teilzeit verbraucht haben, ist Basis für das Entgelt auch nur die Teilzeit. Die Abrechnung war damit meines Erachtens rechtens. Nachdem Sie von Ihrem Recht auf Karenz gebraucht gemacht hatten, wäre auch eine "fiktive" Anstellung nicht möglich gewesen.

babblestart
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Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Beitrag von babblestart » 01.07.2024, 09:07

Es ist in der Tat nicht rechtens, einen vorher in Stunden berechneten Urlaub 1:1 auf Teilzeitbasis umzurechnen. Laut Gesetz muss Urlaub in Tagen bemessen werden, unabhängig von der Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber hätte Ihren vollen Urlaubsanspruch in Tagen umrechnen und Ihnen entsprechend gewähren müssen.

LaMa
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Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Beitrag von LaMa » 22.10.2024, 13:02

Bitte um Verzeihung für das späte Feedback: Ich möchte mich bei den Antwortenden ausdrücklich für den Input bedanken, mal sehen, vielleicht finde ich doch noch den Weg zur Arbeiterkammer.

alles2
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Re: Urlaub nach Stunden geändert auf Urlaub nach Tagen bzw. Kinderbetreuungszeit

Beitrag von alles2 » 22.10.2024, 15:44

Ist halt die Frage, ob all die Müh nicht ohnehin schon hinfällig ist. Der Kollektiv- oder Arbeitsvertrag kann den Verfall von Ansprüchen nach einer Frist von 3 bis 6 Monaten vorsehen. Möchte man Ansprüche aus einem Dienstverhältnis gerichtlich geltend machen und hatte man auf diese nicht vorher schriftlich bestanden, tritt üblicherweise nach drei Jahren die Verjährung ein. Und weil das nicht jeder weiß, kann das gerne mal seitens des Betriebs ausgenutzt werden. Daher das nächste Mal nicht lange überlegen und gegebenenfalls nicht zuletzt wegen den Verfalls- und Verjährungsbestimmungen mit den ganzen Unterlagen gleich zur AK.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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