Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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zniachtl5
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Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Beitrag von zniachtl5 » 09.06.2024, 14:08

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Geschäftsführer in dem Unternehmen, in dem ich derzeit schon mit weniger Wochenstunden angestellt bin, möchte mich ab Mitte nächster Woche "Vollzeit" (38,5 Wochenstunden) anstellen, da eine Mitarbeiterin wegfällt (ich übernehme einen Großteil ihrer Aufgaben – dies wurde Ende April bereits so zwischen uns vereinbart).
Allerdings soll ich dafür anscheinend mit zwei Teilzeit-Anstellungen in jeweils einer seiner GmbH's beschäftigt werden. So zumindest die Ankündigung des Steuerberaters bisher. Es liegt mir bisher noch immer kein Vertrag mit genauen Rahmenbedingungen usw. vor.
Das Aufgabengebiet, für das ich in Zukunft dann zuständig bin, betrifft aber nur eine einzige der Firmen.

Also Beispiel zum Verständnis:
GmbH 1: wahrscheinlich 19 Wochenstunden Anstellung
GmbH 2: wahrscheinlich 19 Wochenstunden Anstellung
Jeweils gleicher Geschäftsführer, gleiche Branche, gleicher Kollektiv. Sogar gleiches Bürogebäude, etc.

Meine zukünftigen Tätigkeiten werden aber NUR für GmbH 1 verrichtet.

Ich wollte Sie nun fragen, wie Sie in meiner Situation handeln würden bzw. welche Nachteile das Ihrer Meinung nach für mich haben kann?
Ich möchte ansonsten keine genauen Details näher bekannt geben (Branche, Aufgabengebiet, etc.)

Abgesehen davon, dass ich mir Lohnsteuer auf die Seite schaufeln muss, da das Finanzamt im Folgejahr eine Nachzahlung aus den Gesamteinkünften haben will.
SV-Beiträge werden ja dann durch die Teilzeit-Anstellung ohnehin vom Arbeitgeber abgeführt.
Eventuell Nachteile bei der Abreitslosenversicherung?

Warum macht der GF das so? Ich schätze mal, dass es irgendwelche steuerlichen bzw. finanziellen Vorteile für ihn (und in weiterer Folge Nachteile für mich?) bringen wird?

Auf Nachfrage meinerseits, erhalte ich natürlich keine detaillierten Auskünfte.

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Liebe Grüße



frenz
Beiträge: 36
Registriert: 16.10.2020, 19:43

Re: Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Beitrag von frenz » 09.06.2024, 23:40

Mir fallen durchaus mehrere Gründe ein, warum diese Vorgangsweise für einen AG vorteilhaft sein könnte, das sind aber im Regelfall nicht die großen Bringer.
Allein die mutmaßlich doppelten Lohnverrechnungskosten die der StB dem AG dann monatlich verrechnet, machen wieder vieles zunichte.
Aber über die Motive des AGs kann man freilich nur spekulieren.

Nachteilig sehe ich eher softfacts: Beispielsweise Sie wollen einen Immokredit, dann muß man der Bank erklären warum man 2 DVs hat, die aber in der Praxis nur 1 DV sind. Wirkt halt etwas komisch.

Für den AN sicher der größte Nachteil ist, dass man - wie Sie schon richtig erkannt haben - hier laufend Arbeitnehmerveranlagungen machen muß bei denen im Regelfall mit größere Nachzahlungen zu rechnen ist.
Das ist zwar prinzipiell OK, denn mit nur 1 DV, hätte bereits der DG diese zusätzlichen Abgaben einbehalten und abgefürt, aber vielen Menschen fällt es sicher schwer Geld einen Teil des Gehalts zur Seite zu legen, weil man es im kommenden Jahr dann wieder abgeben muß.

Was mir noch einfällt: Es gibt auf politischer Ebene aktuell gewisse Initiativen die darauf abzielen Vollzeitjobs, im Vergleich zu Teilzeitjobs, besserzustellen (Steuererleicherungen für Vollzeit-DVs wurden hier schonmal genannt).
Es ist freilich Kaffeesudleserei da man nie weiß ob, was und wie hier politisch umgesetzt wird. Aber möglicherweise könnte man mit so einer Konstellation ("nur Teilzeit") dann einen Nachteil haben.

alles2
Beiträge: 3495
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Chef will mich "Vollzeit" mit zwei Teilzeit-Anstellungen beschäftigen

Beitrag von alles2 » 10.06.2024, 12:32

Kann auch nur mutmaßen, dass es der Firma um - wie auch immer geartete - steuerliche Vorteile geht, und es bleibt zu hoffen, dass man dem Arbeitnehmer nicht "haxln" möchte. Daher gilt es, die Dienstverträge sauber anzuschauen oder anschauen zu lassen. Gerade was das Konkurrenzverbot mit Konventialstrafe betrifft. Oder ob man sich das mit dem Urlaub von beiden GmbH's genehmigen lassen muss.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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