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Falsche Einstufung im Arbeitsvertrag

Verfasst: 28.03.2024, 11:24
von SaraR
Guten Tag,

folgender Fall:
Ich befinde ich mich derzeit in die Verwendungsgruppenjahr 8./ Verwendungsgruppe III (KV Metallgewerbe, Eintritt 2021). Es hat sich aber jetzt herausgestellt dass die Tätigkeit eigentlich die Verwendungsgruppe IV entspricht.
Meine Tätigkeit hat sich seit 2021 nie geändert, ich war bis jetzt grundsätzlich nun falsch eingestuft. Welche wäre dann das richtige Verwendungsgruppenjahr wenn ich jetzt im Verwendungsgruppe IV eingestuft werde?
Ich denke es sollte trotzdem Verwendungsgruppenjahr 8 sein, weil meine Tätigkeit gleich ist aber meinem Chef meint, ich werde eventuell in die Verwendungsgruppenjahr 1./ Verwendungsgruppe IV eingestuft. Mit so eine Umstufung wird meinem Gehalt gleich bleiben.

Vielen Dank

Re: Falsche Einstufung im Arbeitsvertrag

Verfasst: 29.03.2024, 11:27
von alles2
Im Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe finden sich die Bestimmungen unter Paragraph 17 Absatz 8. Von den acht Jahren sind nur jene in die höhere Verwendungsgruppe zu verwerten und anzurechnen, die in die Tätigkeit der höheren Verwendungsgruppe fallen. Das heißt, hast Du vorher einfachere Tätigkeit verrichtet, die sehr wohl der niedrigeren Verwendungsgruppe zuzuordnen sind, werden diese Jahre nicht mit eingerechnet. Es gelten übrigens auch die Dienstzeiten, die Du bei einem Vordienstgeber in der Verwendungsgruppe verbracht hast.