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Steuerausgleich Homeoffice Internetkosten

Verfasst: 09.03.2024, 20:22
von j0ker00
Hallo allerseits,

ich habe schon einiges im Internet rechechiert, aber nichts genaues dazu gefunden:

Gemäß der AK kann man die Internetgebühren beim Homeoffice Tätigkeiten steuerlich absetzen (Werbungskosten).
Aber, in welchem Ausmaß? Ich hätte mal von 60 % der Internetgebühren gehört, welche für die Arbeit im HO abgeschrieben werden kann.

Da stellt sich für mich auch die Frage: sind die Tage im Homeoffice über das Jahr gesehen dafür ausschlaggebend? Angenommen man arbeitet nur Freitags von zu Hause aus.

Eventuell kann jemand hier mir weiterhelfen?

Vielen lieben Dank
Schönen Abend

Re: Steuerausgleich Homeoffice Internetkosten

Verfasst: 10.03.2024, 11:07
von alles2
Steuerlich absetzbar ist der Anteil der beruflichen Nutzung des Internetanschlusses/-zugangs. Kann man das nicht genau festmachen, genügt eine Schätzung, die auch gegenüber dem Finanzamt glaubhaft belegt werden kann. Sollte man vorher kein Internet gebraucht haben oder es rein für berufliche Zwecke nutzen, könnte man es auch zur Gänze von der Steuer absetzen. Schließlich wird man wohl kein Produkt bekommen, das einem nur freitags zur Verfügung steht. Ansonsten gilt überschlagsmäßig ein privates Ausmaß von zumindest 40%.