Hallo,
ich habe eine Frage zum nachstmöglichen Kündigungstermin bei einer Kündigung durch Arbeitgeber im Geschäftsbereich Reisebüro.
Im Kollektivvertrag für Reisebüros steht dazu im Absatz IX. Kündigung:
"Die Lösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber kann nur nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 2 und 3 des Angestelltengesetzes erfolgen."
In den Bestimmungen des Angestelltengesetzes findet man unter § 20 Abs. 2 und 3:
(2)
Mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.
(3)
Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung nicht unter die im Absatz 2 bestimmte Dauer herabgesetzt werden; jedoch kann vereinbart werden, daß die Kündigungsfrist am Fünfzehnten oder am Letzten eines Kalendermonats endigt.
Zu den fettgedruckten Stellen bin ich mir nicht sicher was das bedeutet.
Ich verstehe das so, dass der Arbeitgeber den Angestellten nur zum Kalendervierteljahr (31.12,31.3 etc) kündigen kann, es sei denn es gibt eine Vereinbarung, die für den Angestellten günsiger ist.
Wenn nun aber im Dienstzettel zB steht, dass Kündigung immer zum 15. oder Ende des Monats durch Arbeitgeber moglich sind, ist dies doch nicht günstiger für den Angestellten, korrekt?
Aber dann steht in (3) dass die Frist auf 15. oder Ende des Monats enden kann nach Vereinbarung.
Widerspricht sich das nicht?
Liebe Grüße
Patrick
Kündigungtermin bei Kündigung durch Arbeitgeber
Re: Kündigungtermin bei Kündigung durch Arbeitgeber
Die Möglichkeit der Kündigung zum 15. oder letzten eines Kalendermonats muß im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbart sein.
Ansonsten ist nur die Quartalskündigung möglich.
Die Kündigungsfristen sind jedoch die gleichen...
Ansonsten ist nur die Quartalskündigung möglich.
Die Kündigungsfristen sind jedoch die gleichen...
Re: Kündigungtermin bei Kündigung durch Arbeitgeber
Alles klar danke
Ich hab da was grob missverstanden. Dachte mit Vereinbarung ist der Dienstvertrag gemeint.
Grüße
Ich hab da was grob missverstanden. Dachte mit Vereinbarung ist der Dienstvertrag gemeint.
Grüße
Re: Kündigungtermin bei Kündigung durch Arbeitgeber
Jetzt bin ich aber deberlt, weil ich nicht wüsste, was eine einzelvertragliche Vereinbarung außer einen mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Dienstvertrag sonst sein soll.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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