BR Ausfallsprinzip
Verfasst: 17.10.2023, 04:36
Liebe Community,
ein in einem Betrieb mit mehr als 150 Mitarbeitern freigestellter Betriebsrat, verlangt eine drastische Gehaltserhöhung mit der Argumentation, ohne Betriebsratstätigkeit hätte er weiter Karriere gemacht, also höherwertige Rollen eingenommen und hätte mittlerweile - so wie von ihm genannte vergleichbare Kollegen - ein weit höheres Gehalt. Er bezieht sich auf das Benachteiligungverbot.
Der Betriebsinhaber teilt die Ansicht des Betriebsrats nicht, dass der Betriebsrat ohne BR-Tätigkeit selbstredend eine vergleichbare Karriere erlangt hätte, wir die vom BR genannten Kollegen.
Muss eine potentielle Karriere- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt werden?
Wie gelangt man zu einer passenden Gehaltshöhe für insbesondere langjährig freigestellte Betriebsräte?
Vielen Dank für jegliche Unterstützung
AV
ein in einem Betrieb mit mehr als 150 Mitarbeitern freigestellter Betriebsrat, verlangt eine drastische Gehaltserhöhung mit der Argumentation, ohne Betriebsratstätigkeit hätte er weiter Karriere gemacht, also höherwertige Rollen eingenommen und hätte mittlerweile - so wie von ihm genannte vergleichbare Kollegen - ein weit höheres Gehalt. Er bezieht sich auf das Benachteiligungverbot.
Der Betriebsinhaber teilt die Ansicht des Betriebsrats nicht, dass der Betriebsrat ohne BR-Tätigkeit selbstredend eine vergleichbare Karriere erlangt hätte, wir die vom BR genannten Kollegen.
Muss eine potentielle Karriere- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt werden?
Wie gelangt man zu einer passenden Gehaltshöhe für insbesondere langjährig freigestellte Betriebsräte?
Vielen Dank für jegliche Unterstützung
AV