BR Ausfallsprinzip

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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AV
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BR Ausfallsprinzip

Beitrag von AV » 17.10.2023, 04:36

Liebe Community,

ein in einem Betrieb mit mehr als 150 Mitarbeitern freigestellter Betriebsrat, verlangt eine drastische Gehaltserhöhung mit der Argumentation, ohne Betriebsratstätigkeit hätte er weiter Karriere gemacht, also höherwertige Rollen eingenommen und hätte mittlerweile - so wie von ihm genannte vergleichbare Kollegen - ein weit höheres Gehalt. Er bezieht sich auf das Benachteiligungverbot.

Der Betriebsinhaber teilt die Ansicht des Betriebsrats nicht, dass der Betriebsrat ohne BR-Tätigkeit selbstredend eine vergleichbare Karriere erlangt hätte, wir die vom BR genannten Kollegen.

Muss eine potentielle Karriere- und Gehaltsentwicklung berücksichtigt werden?
Wie gelangt man zu einer passenden Gehaltshöhe für insbesondere langjährig freigestellte Betriebsräte?

Vielen Dank für jegliche Unterstützung
AV
Zuletzt geändert von AV am 17.10.2023, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: BR Ausfallsprinzip

Beitrag von alles2 » 17.10.2023, 09:23

In der Tat kommt diese Debatte immer wieder vor und - wie von Dir bereits wunderbar erläutert - haben die Gehaltsentwicklungen im Sinne des Ausfallsprinzips mitzuziehen (Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot). Allerdings wäre das in irgendeiner Form nachzuweisen, was wäre, wenn man nicht dauernd als Betriebsrat freigestellt worden wäre. Gute Ansätze für die Argumentationslinie hast Du bereits vorgebracht.

Grundsätzlich wäre mit dem Unternehmer das persönliche Gespräch zu suchen, bevor das Entgelt, welches einem zustehen könnte, eingeklagt werden würde. Derartige Klagen, die für das Betriebsklima nicht gerade förderlich sein dürften, kommen verhältnismäßig seltener vor, weil doch noch eine Einigung erzielt werden kann. Man könnte seine Forderung auch schriftlich geltend machen und dabei nötigenfalls den erwägten Gang zur AK (es hilft beim Aufsetzen derartiger Schriftsätze) oder Gericht erwähnen. Beides kommt zwar nicht immer gut an, könnte jedoch ihre Wirkung erzielen. Die Konsequenz wäre eher ein faktisches Problem.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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