Hallo,
Ich habe vor ca. 6 Wochen bei einer Firma gearbeitet, welche die Bezahlung am 15. Tag des Folgemonats versprochen hatte. Sie haben am 15. gesagt, dass die Auszahlung sich um 2 Wochen Verspätet, und Heute haben sie gesagt, dass sie sich um noch ein paar Tage verspätet. Meine Frage wäre nun ob das Legal ist von deren Seite aus oder nicht. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Arbeitsvertrag gegeben hat. Lässt sich trotz fehlendem Arbeitsvertrag rechtlich etwas machen?
Danke!
Bezahlung nicht am ausgemachten Tag bekommen.
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Re: Bezahlung nicht am ausgemachten Tag bekommen.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Daher hast Du bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von über einem Monat einen Anspruch - solltest Du nicht im Ausland gearbeitet haben - auf Aushändigung eines Dienstzettels, der nicht unterfertigt werden muss.
Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung am Monatsende. Durch den Kollektivvertrag kann auch ein anderer Fälligkeitszeitpunkt zulässig sein, der durch Vereinbarungen zwar vorverlegt, aber nicht überschritten werden darf. Das gilt nicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weshalb der Arbeitnehmer nicht mehr so lange warten muss und ihm die Auszahlung des Lohns zu diesem Zeitpunkt zusteht.
Kommt der Arbeitgeber der mündlichen Zahlungsaufforderung nicht nach und gibt es keinen Betriebsrat, wäre der ausstehende Lohn schriftlich mit einer 14-tätigen Frist unter Androhung des zivilrechtlichen Klagsweges geltend zu machen. Du kannst vorher auch die Einbindung der Arbeiterkammer ankündigen, falls man Deiner Forderung nicht nachkommen. Das kann den Unternehmer einschüchtern und sollte zeigen, dass er Dich nicht an der Nase herumführen kann.
Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung am Monatsende. Durch den Kollektivvertrag kann auch ein anderer Fälligkeitszeitpunkt zulässig sein, der durch Vereinbarungen zwar vorverlegt, aber nicht überschritten werden darf. Das gilt nicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weshalb der Arbeitnehmer nicht mehr so lange warten muss und ihm die Auszahlung des Lohns zu diesem Zeitpunkt zusteht.
Kommt der Arbeitgeber der mündlichen Zahlungsaufforderung nicht nach und gibt es keinen Betriebsrat, wäre der ausstehende Lohn schriftlich mit einer 14-tätigen Frist unter Androhung des zivilrechtlichen Klagsweges geltend zu machen. Du kannst vorher auch die Einbindung der Arbeiterkammer ankündigen, falls man Deiner Forderung nicht nachkommen. Das kann den Unternehmer einschüchtern und sollte zeigen, dass er Dich nicht an der Nase herumführen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Bezahlung nicht am ausgemachten Tag bekommen.
Welcher Begriff bezieht sich darauf?
Re: Bezahlung nicht am ausgemachten Tag bekommen.
Folgender Begriff kann in ChatGPT eingegeben werden, um dann hier eine generierte Antwort zu posten: Arschbrunzer
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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