Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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MariaW
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Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von MariaW » 10.08.2023, 12:06

Guten Tag,

ich habe mich bei einem Unternehmen als Reservierungsmitarbeiterin beworben aber diese Stelle war schon vergeben. Eine Dame hat mich aber angerufen und gefragt ob ich mir vielleicht eine andere Stelle ( Kreditorinbuchhalterin ) anschauen möchte. Obwohl ich keine Erfahrung in diesem Bereich habe, war ich interesseiert und haben wir einen Schnuppertag-Probetag vereinbart.
Nach dem Probetag habe ich festgestellt, dass ich die Kriterien für diese Stelle nicht erfülle somit habe ich mich wieder beim AMS angemeldet. Auch die Buchhalterin gab mir zur Kenntnis, dass Sie eine qualifizierte Angestellte braucht, weil sie in 2 Jahren ins Pension geht und alle Geschäfte, Fälle sollte man in dieser Zeit bearbeiten können.

Das Unternehmen sollte mich nur für diesen einen Tag anmelden und wir haben keine weiteren Vereinbarungen(kein Dienstvertrag, keine Probezeit, kein Dienstverhältnis) weder schriftlich noch mündlich abgeschlossen.

Danach schickt mir das AMS eine Nachricht, dass ich mein Dienstverhältnis während der Probezeit gelöst habe. Mein Geldbezug wurde vorsorglich eingestellt und ich bin zu einem Termin wegen Niederschrift eingeladen. Ich muss mich gut auf das Gespräch vorbereiten und gute Argumente vorlegen.

Frage:
Gilt ein mündlich vereinbarter Probetag schon als Dienstverhältnis auf Probe? Ich habe keinen Dienstvertrag unterschrieben.
Soll ich von dem Unternehmen den "nicht existierenden" Dienstvertrag anfordern?

Meines Wissens ist das „Schnuppern“ ein kurzfristiges und entgeltfreies Beobachten und freiwilliges Verrichten einzelner Tätigkeiten. Die Person, die in den Betrieb „schnuppern“ kommt, ist an keine Arbeitspflicht und auch an keinerlei Weisungen oder Arbeitszeiten gebunden.
Außerdem während der Probezeit können beide Seiten ohne Angaben und Gründen das Dienstverhältnis lösen.

Ich verstehe nicht warum Eigeninitiative und gute Wille so scharf sanktioniert wird. Jeder Probetag kann schlussendlich zu einer Anstellung führen.
Nächstes Mal werde ich sicher solche Angebote ablehnen.

Bitte um Hilfe, wie soll ich mit dem AMS jetzt reden.
Danke



alles2
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von alles2 » 10.08.2023, 13:39

Sobald Dich die Firma angemeldet hat, liegt bereits offenkundig ein Arbeitsverhältnis vor. Dessen ganz ungeachtet, ob es sich nur um einen Schnuppertag handelt. Erwirkst Du keine einvernehmliche Auflösung mit dem Arbeitgeber oder meldet Dich die Firma wegen Auflösung in der Probezeit wieder ab, weil Du Dich nicht mehr gemeldet hast, darf der AMS eine Sperre verhängen. Geht die Auflösung von der Firma aus (z.B. wegen der fehlenden Qualifikation) oder seid ihr Euch so einig geworden, wäre nichts passiert. Der Betrieb hat dem AMS wahrscheinlich die für Dich ungünstige Lösung gemeldet oder Du hast Dich gegenüber wider besseres Wissen dem AMS unglücklich ausgedrückt. Beim Gesprächstermin kannst Du darlegen, dass Du Dich mit der Firma darüber geeinigt hattest, wenn es so gewesen wäre. Ist es anders abgelaufen, dann würde ich Kontakt mit dem Betrieb herstellen und darum ersuchen, dass die Auflösung einvernehmlich erfolgte.

Um jetzt erörtern zu können, ob die Sperre grundsätzlich berechtigt ist, fehlen in Anbetracht des § 9 Abs.3 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) einfach noch zu viele Informationen wie z.B. wie lange Du arbeitslos warst, wieviel Erfahrung Du in der Buchhaltung gemacht hast bzw. ob es sich beim alternativen Posten um eine neue Tätigkeit handelt und über welche Qualifikationen Du verfügst. Da geht es auch um den Entgeltschutz und ob die neue Tätigkeit Dich bei den Berufschancen (finanziell) zurückwerfen würden. Doch dies zu beurteilen, hat eigentlich der AMS über, zumal dieser über die ganzen Daten verfügt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MariaW
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von MariaW » 10.08.2023, 20:27

Also es spielt keine Rolle, dass wir nur 1 Probetag vereinbart haben und es wurde kein Dienstvertrag unterschrieben?

Ich habe vorher nur vorbereitende Buchhaltung gemacht(also nur Belege sortieren), keine reine buchhalterische Aufgaben. Aus dem Grund war ich und diese Rekruterin skeptisch ob diese Stelle richtig für mich ist. Ich wollte es aber mir näher anschauen.

Das Unternehmen hat mich am Freitag für den Montag angemeldet und gleichzeitig für sich beim AMS die Eingliederungsbeihilfe(-40 % von Lohn und Lohn Nebenkosten f. 6 Monate) beantragt. Aus dem Grund war ich auf jeden Fall eine attraktive-billige Arbeitskraft egal, dass die Fachkenntnisse mangelhaft waren.

Die Buchhalterin hat mir erzählt, dass sie bei einer Firma angestellt ist und für andere Holdingsgeselschaften arbeiten muss. Auf dem Tisch lag auch ein Brief von der Krankenkasse wo stand es, dass sie als krank geschrieben ist - trotzdem hat sie gearbeitet und Schmerzmittel genommen. Das alles hat für mich ein schlechtes Bild von der Firma gemacht.

Ich dachte, dass man für ein Dienstverhältnis einen Dienstvertrag braucht.

alles2
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von alles2 » 11.08.2023, 01:16

Weil Du nichts in der Hand hast, fehlt Dir die Rechtssicherheit, was wirklich vereinbart wurde. Vielleicht war seitens des Betriebes die Rede von Probezeit, während Du von einem Probetag ausgegangen bist. Dann erübrigt sich nämlich jede weitere Diskussion. Und der (Gratis-)Schnuppertag könnte auch kein Thema gewesen sein, weil das gerne mal in der Form ausgenutzt wird, als dass man dann unentgeltlich für die Firma arbeitet und auch nicht angemeldet wird. Arbeitsverträge sind an keine Formvorschrift gebunden und müssen nicht schriftlich erfolgen. Dir würde dann zumindest ein Dienstzettel als Nachweis zustehen. Ohne schriftlich festgehaltene Vereinbarungen würden Probezeiten nach den verbindlich vorgesehenen Bestimmungen des Kollektivvertrages behandelt werden. Nur in wenigen Branchen haben Probezeitvereinbarungen schriftlich zu erfolgen.

Mit einer Probezeit begründet man ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, welches jederzeit lösbar ist. Ist man beim AMS untergebracht, sollte man es nicht auf eine Lösung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer ankommen lassen. Wir wissen auch nicht, was genau der Arbeitgeber dem AMS gemeldet hat und ob Du an dem einen Tag einfach frühzeitig gegangen oder nur am nächsten Tag nicht mehr erschienen bist, obwohl man Deine Anwesenheit erwartete. Doch solche Sachen gehören immer mit dem Betrieb abgesprochen. Vielleicht kannst Du Dich rausreden, dass Du es sehr wohl einem Angestellten mitgeteilt hast, dass es nichts für Dich war, und es der eigentlich zuständigen Person nicht direkt übermitteln konntest, weil er für Dich nicht mehr greifbar war. Dazu bräuchtest jemanden, der das bestätigen könnte. Und wenn einem der Job wirklich nicht zusagt, kann man das auch wirklich so kommunizieren. Denn kein Arbeitgeber ist an unmotivierte Mitarbeiter interessiert. Oder Du bringst es fertig, nachträglich von einem Arzt einen Befund zu erhalten, wonach Du Kopfschmerzen oder Menstruationsschmerzen hast oder unter Übelkeit leidest. Auch dann bist Du für einen Arbeitgeber nicht relevant, wenn die Erkrankung länger anhält. Auch von der AMS-Sperre solltest verschont werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 11.08.2023, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
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MariaW
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von MariaW » 11.08.2023, 08:56

Wir haben nur 1 Schnuppertag ausgemacht. Am Ende des Tages sollten wir darüber reden ob für beide Seiten die Kriterien erfüllt sind. Ich war auch an diesem Tag ganze 6 Std. im Betrieb, wie vereinbart.
Beim Vorstellungsgespräch waren 2 Frauen und ich und wurde deutlich kommuniziert, dass wir zuerst 1 Probetag machen und schauen weiter.
Wieso wurde doch am gleichen Tag Eingluederungsbeihilfe f. 6 Monate beantragt? 🤔 Darüber sollten wir doch nach dem Schnuppertag reden.

Aber wie es ausschaut, der Größere hat immer Recht.

alles2
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von alles2 » 11.08.2023, 15:02

Es ist nicht so, dass Du Dich nicht dagegen wehren kannst. Möchte jedoch auch da nicht überheblich wirken. Einige Herrschaften in diesem Forum haben die Angewohnheit zur Exaltiertheit. Um das mit der Sperre einschätzen zu können, sollte man nämlich auch so Sachen erfahren, ob Du bereits mehrere Arbeitsstellen abgelehnt hast und man somit beim AMS als nicht wirklich arbeitswillig dastehen könnte.

Ansonsten gebe ich Dir schon Recht, dass das Ganze eine etwas schiefe Optik hinterlässt und das mit der Eingliederungsbeihilfe rechtsmissbräuchlich angewendet worden sein könnte. Bei einem Schnuppertag wird keine Arbeitsleistung erbracht, weshalb auch keine Anmeldung erfolgt. Du hast Dich ja nur vorgestellt und Dir die Arbeitsverhältnisse angeschaut. Das allein rechtfertigt keine Sperre. Falls es Dir möglich ist, vereinbare einen Termin bei der Ombudsstelle des AMS und schildere denen diese Sachlage, damit die Sperre aufgehoben wird.

Und lasse Dir einen Versicherungsdatenauszug geben, um zu überprüfen, ob Du wirklich angemeldet wurdest, aber auch wirklich wieder abgemeldet bist. Es gibt bedauerlicherweise einige Betriebe, die durch solche Förderungen unberechtigt kassieren wollen und erst nachträglich eine Korrektur der Versicherungszeiten vornehmen, was hinter dem Rücken des AMS, die darauf nicht von selbst draufkommen, ablaufen kann. Sollten sich Ungereimtheiten finden, wäre das unverzüglich dem AMS zu melden, was tatsächlich für Schindluder getrieben werden könnte. Sollte die Beihilfe bereits überwiesen worden sein, soll man sich um die Rückabwicklung kümmern.

Die AK hat hingegen keine Informationskompetenz und kann üblicherweise nicht außerberatend helfen (nach telefonischer Rücksprache geht es manches Mal sehr wohl). Liegt Dir eine bescheidmäßige Sperre vor, könnte man konkreter werden. Aber vorher bitte die beschriebenen Herangehensweisen vornehmen!
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von MariaW » 22.08.2023, 17:08

Danke für die Info.
Ich war heute beim AMS und habe erfahren, dass solange die Firma den Kündigungsgrund nicht ändert, wird die Sperre (4 Wochen) nicht aufgehoben.
Lt. meinen Berater soll ich in die Firma gehen und sie höflich und dyplomatisch bieten den Kündigungsgrund zu ändern. AMS kann da nichts tun, nichts entscheiden. Es ist egal, dass ich Ihnen ein Schriftverkehr gezeigt habe, wo steht, dass nur 1 Probetag ausgemacht war.
Warum wurde ich vor 2 Wochen durch AMS angefordert eine Stellungnahme zu abgeben, wenn das keine Relevanz für die Entscheidung hat?

Ich habe mich mit der Firma kontaktiert, aber sie waren nicht besonders kooperativ. Sie behaupten, dass sie den Grund nachhinein nicht ändern können und ich soll warten, bis sie sich beraten lassen.

Ist es wirklich so, dass AMS keine eigene Entscheidung treffen kann?
Dh. die Firmen können nach Lust und Laune über andere entscheiden?

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Re: Gibt es bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von alles2 » 22.08.2023, 22:35

Das was Dir Dein Betreuer angeregt hat, habe ich Dir hier am Ende des ersten Absatzes meines ersten Beitrages erwähnt.

Im zweiten Absatz meines vorangegangenen Beitrages hatte ich erläutert, dass das Unternehmen die Eingliederungsbeihilfe rechtsmissbräuchlich angewendet haben könnte. Den AMS damit konfrontiert?

Deine erste Frage ist nicht relevant, weil es Aussage gegen Aussage stehen könnte! Also was sollte der AMS sonst tun?
Außerdem hat Deine Stellungnahme was bewirkt, weil Du vom AMS sonst nicht die Empfehlung über die weitere Vorgehensweise bekommen hättest. Hingegen wurde nirgends behauptet, dass mit Deiner Stellungnahme die Sperre aufgehoben werden würde.

Sollte der Betrieb sich so sträuben, könnte es wirklich so sein, dass sie nur die Eingliederungsbeihilfe abkassieren wollte. Du könnte auch den damit konfrontieren, wonach die AK den Verdacht gehegt hat und dass laut AMS sehr wohl der Kündigungsgrund abänderbar ist. Dessen Äußerung würde mich dann interessieren.
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Re: Gibt´s bei Kündigung nach einem vereinbarten Probetag eine Sperre?

Beitrag von DorisMihokovic » 29.08.2023, 21:35

Sofern das Problem nicht zwischenzeitlich gelöst werden konnte, würde ich mich unverzüglich an die Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht der AK wenden.
Gibt es die Sperre durch das AMS einen Bescheid? Wenn nein, anfordern und mit Hilfe der AK beeinspruchen, wenn ja, dann beeilen, um die Einspruchsfrist nicht zu versäumen und mit Hilfe der AK unverzüglich Einspruch erheben.

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