Mutterschutz, Durchschnittsberechnung, Urlaub - einige Fragen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
christian_wien
Beiträge: 3
Registriert: 13.06.2023, 13:39

Mutterschutz, Durchschnittsberechnung, Urlaub - einige Fragen

Beitrag von christian_wien » 14.06.2023, 14:36

Hallo liebes Forum,

Ich habe einige Fragen, sie sich bei einer Freundin in den letzten Wochen ergeben haben und die ich nicht richtig klären konnte. Gegebenenfalls wird sie, falls notwendig zu einem Fachanwalt gehen.

Es geht darum, dass eine Schwangerschaft gemeldet wurde und dadurch einige Arbeitstechnische Einschränkungen aufgetreten sind. Sie hat viele Jahre lang sehr viele Nachtbereitschaftsdienste geleistet.

Frage 5 ist mit die wichtigste, da es einen sehr großen Unterschied für die Arbeitnehmerin macht.

Frage 1:
Laut §14 MSchG wird der Zeitraum von 13 Wochen um die Tage verlängert, die der Arbeitnehmer nicht das volle Entgelt bezogen hat infolge von Erkankung oder Kurzarbeit.
Gilt dies auch für Urlaubstage?
Für Urlaubstage wurde der volle Lohn zuzüglich eine Tagespauschale bestehend aus den durchschnittlichen Zulagen der letzten Wochen bezahlt.
Wird nun der Urlaub aus der Rechnung genommen oder diese Zusatzzahlung mit in den Durchschnitt genommen?

Frage 2:
Wenn die 13 Wochen z.b. einen Zeitraum von 21.12 bis einschließlich 21.03 abdecken und eine Nachtschicht von 20.12 bis 21.12 gearbeitet wurde, diese mit einer Pauschale bezahlt wird für den Zeitraum 22Uhr bis 6Uhr - würde diese dann zu 6/8 einfließen?

Frage 3:
Es wurde vereinbart den ganzen Resturlaub bis zum Beschäftigungsverbot aufzubrauchen. Der Arbeitgeber hat gesagt, es würde nur ein aliquoter Anteil zustehen. Das Arbeitsjahr endet vor dem Ende des Wochengeldes / Mutterschutzes, also bereits vor dem ende der 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin.
Nun habe ich aber bei der Arbeiterkammer gelesen, dass eine aliquotierung für das Beschäftigungsverbots nicht vorgesehen ist und der volle Urlaub sehr wohl aufgebraucht hätte werden können und es wäre ohne weiteres Betrieblich machbar gewesen.
Steht der Arbeitnehmerin eine Auszahlung zu, da unter falscher Behauptung agiert wurde?

Frage 4:
Karenz wurde bis dato nicht beantragt und die Frage ist auch noch nicht ganz geklärt, wurde daher mit niemandem besprochen.
Der Arbeitgeber hat den Urlaubszuschuss allerdings unter der Prämisse aliquotiert, dass die Arbeitnehmerin nach dem Beschäftigungsverbot direkt in Karenz geht und in diesem Jahr nicht mehr auf der Arbeit erscheinen wird.
Dadurch, dass die Verdienste vor dem Beschäftigungsverbot Einfluss nehmen auf das Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld und primär jetzt gebraucht wird anstatt irgendwann im Dezember, wenn die Weihnachtszahlung kommen würde, ist dieses Vorgehen nicht im Interesse der Arbeitnehmerin.

4.1 Steht dieser in diesem Fall vorerst der volle Urlaubszuschuss zu? Oder zumindest ein Anteil von (52 - 8*2) / 52 = 36/52?

4.2 Wird zur Berechnung das Kalenderjahr oder das Arbeitsjahr genommen, wenn dies nicht näher definiert wurde in einer BV oder im KV?

4.3 wenn in der BV steht:
"Urlaubszuschuss errechnet sich aus dem Schnitt der Monate Januar, Februar, März und April und wird im Mai ausbezahlt. Weihnachtsremuneration errechnet sich aus dem Schnitt der Monate August, September, Oktober und November und wird im Dezember ausbezahlt."
Und in den Monaten Januar bis April voll gearbeitet wurden, steht dann der volle Urlaubszuschuss zu und demnach eine geringere Weihnachtsremuneration, oder wird dies dennoch anhand der tatsächlich gearbeiteten Wochen des Jahres festgemacht?

Frage 5:
Wird zur Berechnung der durchschnittlichen Zulage, welche weiterhin zu bezahlen ist die durchschnittlichen Stunden/Einheiten hergenommen multipliziert mit der Bemessungsgrundlage oder werden die Tatsächlichen Bezüge genommen?
Da zum Jahreswechsel die Bemessungsgrundlage sehr stark gestiegen ist wäre dieser Durchschnitt dann anhand der höheren Bemessungsgrundlage sehr viel höher.

Von der Logik her, sollten ja die neuen Sätze mit den durchschnittlich geleisteten Einheiten verwendet werden, da dies ja auch bezahlt werden würde wenn kein Verbot bestehen würde und es ja nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein darf.





Ich hoffe die Fragen sind nicht zu kompliziert und zumindest einigermaßen verständlich formuliert.
Vielen Dank schon mal!



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mutterschutz, Durchschnittsberechnung, Urlaub - einige Fragen

Beitrag von alles2 » 14.06.2023, 22:31

Mir stellen sich da noch zu viele Fragen (z.B. ob es auch hier um den SWÖ-KV geht) und bei den Formeln komme ich nicht ganz mit. Bei diesen Fragen braucht es keinen Anwalt und die passende Anlaufstelle hast Du bereits angesteuert, über die gewisse Dinge auch telefonisch geklärt werden können.

Beim § 14 Mutterschutzgesetz (MSchG) umfasst der 3-Monatsschnitt auch die Urlaubstage, weil diese Tage so behandelt werden, als würde man voll arbeiten, wobei die Aufwandsentschädigungen außer Betracht gezogen werden. Das Urlaubsentgelt ergibt sich nämlich aus derselben Berechnungsmethode.

Warum das mit dem Urlaub bzw. Urlaubszuschuss in Verbindung mit dem Kollektivvertrag wesentlich ist, lässt sich hier entnehmen:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Weihnachts-Urlaubsgeld.html

Denn Urlaubsgeld ist nicht immer so selbstverständlich, wie man meinen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 80 Gäste