Nachtarbeitbereitschaft Entlohnung Kollektivvertrag SWÖ
Verfasst: 13.06.2023, 13:49
Hallo liebes Forum,
Ich habe eine Frage bezüglich der Bezahlung bei Nachtbereitschaft.
Der Kollektivvertrag ist zu finden unter:
http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/1001,4496,0,2.html
Mir geht es um §8 e) und f)
Bei §8 e) wird für Nachtbereitschaft zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages eine Entlohnung von 50% des Grundstundenlohns veranschlagt.
Bei §8 f) werden 25% veranschlagt wenn diese Nachtbereitschaft in einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Dienstwohnung ausgeführt wird.
Meine Frage ist nun:
Addieren sich diese beiden Beträge wenn die Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer/Dienstwohnung von Statten geht oder wird eine Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer tatsächlich lediglich mit 25% abgegolten?
Gäbe es einen Unterschied zwischen Dienstwohnung und Dienstzimmer? Für den Fall, dass lediglich 25% und nicht 50%+25% entlohnt werden, worüber würde sich eine Dienstwohnung definieren?
Für mein Verständnis, welches rechtlich natürlich keinerlei Relevanz hat, ist eine Nachtbereitschaft daheim im eigenen Bett sehr viel angenehmer als eine Nachtbereitschaft im Dienstzimmer, daher auch der Gedanke, dass sich diese beiden Faktoren addieren.
Vielen Dank schonmal!
Ich habe eine Frage bezüglich der Bezahlung bei Nachtbereitschaft.
Der Kollektivvertrag ist zu finden unter:
http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/1001,4496,0,2.html
Mir geht es um §8 e) und f)
Bei §8 e) wird für Nachtbereitschaft zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages eine Entlohnung von 50% des Grundstundenlohns veranschlagt.
Bei §8 f) werden 25% veranschlagt wenn diese Nachtbereitschaft in einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Dienstwohnung ausgeführt wird.
Meine Frage ist nun:
Addieren sich diese beiden Beträge wenn die Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer/Dienstwohnung von Statten geht oder wird eine Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer tatsächlich lediglich mit 25% abgegolten?
Gäbe es einen Unterschied zwischen Dienstwohnung und Dienstzimmer? Für den Fall, dass lediglich 25% und nicht 50%+25% entlohnt werden, worüber würde sich eine Dienstwohnung definieren?
Für mein Verständnis, welches rechtlich natürlich keinerlei Relevanz hat, ist eine Nachtbereitschaft daheim im eigenen Bett sehr viel angenehmer als eine Nachtbereitschaft im Dienstzimmer, daher auch der Gedanke, dass sich diese beiden Faktoren addieren.
Vielen Dank schonmal!