Nachtarbeitbereitschaft Entlohnung Kollektivvertrag SWÖ

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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christian_wien
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Nachtarbeitbereitschaft Entlohnung Kollektivvertrag SWÖ

Beitrag von christian_wien » 13.06.2023, 13:49

Hallo liebes Forum,
Ich habe eine Frage bezüglich der Bezahlung bei Nachtbereitschaft.
Der Kollektivvertrag ist zu finden unter:
http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/1001,4496,0,2.html

Mir geht es um §8 e) und f)

Bei §8 e) wird für Nachtbereitschaft zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages eine Entlohnung von 50% des Grundstundenlohns veranschlagt.
Bei §8 f) werden 25% veranschlagt wenn diese Nachtbereitschaft in einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Dienstwohnung ausgeführt wird.

Meine Frage ist nun:
Addieren sich diese beiden Beträge wenn die Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer/Dienstwohnung von Statten geht oder wird eine Nachtbereitschaft in einem Dienstzimmer tatsächlich lediglich mit 25% abgegolten?

Gäbe es einen Unterschied zwischen Dienstwohnung und Dienstzimmer? Für den Fall, dass lediglich 25% und nicht 50%+25% entlohnt werden, worüber würde sich eine Dienstwohnung definieren?

Für mein Verständnis, welches rechtlich natürlich keinerlei Relevanz hat, ist eine Nachtbereitschaft daheim im eigenen Bett sehr viel angenehmer als eine Nachtbereitschaft im Dienstzimmer, daher auch der Gedanke, dass sich diese beiden Faktoren addieren.

Vielen Dank schonmal!



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Nachtarbeitbereitschaft Entlohnung Kollektivvertrag SWÖ

Beitrag von alles2 » 13.06.2023, 15:37

Ich kenne das nur so, dass die 50% für den Fall gilt, dass man sich im Betrieb aufhält und dort einem ein Dienstzimmer zur Verfügung gestellt wird.
Verbringt man die Zeit außerhalb des Betriebsgeländes in einer Dienstwohnung, kämen die 25% zum Tragen.
Wäre man zu Hause, wären es eben 0%.
Vertraglich kann darüber hinaus zu Gunsten des Dienstnehmers was Ausweichendes vereinbart werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

christian_wien
Beiträge: 3
Registriert: 13.06.2023, 13:39

Re: Nachtarbeitbereitschaft Entlohnung Kollektivvertrag SWÖ

Beitrag von christian_wien » 14.06.2023, 13:50

Ok, vielen Dank.
War von mir missverständlich, da ich fälschlicherweise davon ausgegangen bin, dass man bei den 50% zuhause wäre.
Dies wäre dann vermutlich Rufbereitschaft und wird anders entlohnt.

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