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Bezahlung ohne jegliches Vertragsverhältnis

Verfasst: 04.06.2023, 01:31
von marct99
Guten Tag,

ich versuche aktuell meine Startup-Idee in den Gang zu bringen habe zum Start schon viel vorbereitet und mache nun den Schritt, über das Arbeitsrecht zu fragen. Da ich mich leider überhaupt nicht mit dem Arbeitsrecht auskenne habe ich dieses Forum aufgesucht. Ich bedanke mich herzlich für jede einzelne Antwort!

Das Konzept des Startups basiert auf die Bezahlung von Privatpersonen, die einen Arbeitsauftrag vom Startup selbst erfüllen. Folgende Merkmale sind zu beachten:
- Die Bezahlung ist nicht pro Stunde, sondern pro Anzahl
- Die Bezahlung ist weit unter der Steuerfreigrenze
- Es gibt keinen Vertrag zwischen Startup & Privatperson
Ist solch eine Bezahlung legal? Brauche ich eine Art Sozialversicherungsnummer/Steuernummer? Muss man bei solch einer Bezahlung Sozialversicherungspflichtig sein? Wenn sie nicht legal ist, kann man mit Gutscheinen die jeweiligen Privatpersonen bezahlen?
Und vor allem wichtig:
Gibt es vielleicht noch andere Baustellen, die euch auffallen und eine Lösung brauchen?

Ich bedanke mich schon dafür, dass ihr diesen Beitrag gelesen habt und wünsche euch noch eine angenehmen Sonntag!

Re: Bezahlung ohne jegliches Vertragsverhältnis

Verfasst: 04.06.2023, 17:52
von alles2
Wenn es ums Verdienen geht, brauchts eben eine Gewerbeanmeldung:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe.html

Das mit der Bezahlung pro Werk, klingt nach einem Werkvertrag:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Werkvertrag_(arbeitsrechtlich).html

Selbst bei Tätigkeiten einfachster Art ist die Bezahlung über Gutscheine nicht vorgesehen:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Taetigkeiten-einfachster-Art-und-haeusliche-Nebenbeschaefti.html

Empfangene Sachzuwendungen sind sowieso nur bis 186 Euro im Jahr steuerfrei:

https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-abzugsfaehigkeit-weihnachtsgeschenke.html

Du wärst beim Gründerservice der WKO besser aufgehoben:

www.gruenderservice.at

Über den Reiter "Gründen" -> Planung -> Sozialversicherung und Steuern -> Sozialversicherung findest Du bspw. den Hinweis, dass Arbeitskräfte nach dem ASVG versichert und vor ihrem Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden sollten, wenn man sie einstellen möchte.

Re: Bezahlung ohne jegliches Vertragsverhältnis

Verfasst: 04.06.2023, 22:11
von marct99
Entschuldigung, ich habe vergessen zu erwähnen das die Bezahlung ohne jeglichen Vertrag zustande kommt, ist das ok? Vielen Dank für deine Antwort und den Links!!!

Re: Bezahlung ohne jegliches Vertragsverhältnis

Verfasst: 04.06.2023, 23:52
von alles2
Die wesentliche Frage ist, was Du mit dem Projekt vorhast. Geht man nach folgendem Link, würde es auf ein Geschäftsmodell hinauslaufen:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/start-ups.html

Einige Unternehmen haben mitunter auf Baustellen versucht, Privatpersonen einzusetzen. Dann braucht man sich nicht wundern, wenn sie es dann mit der Finanzpolizei zu tun bekommen:

https://www.wko.at/service/steuern/Die_Finanzpolizei_als_Organ_der_Abgabenbehoerden.html