Ich werde leider nicht schlau und im Internet finde ich keine Antwort für so einen Fall.
Meine Mutter konnte seit dem Jahr 1989 nie eine berufliche Laufbahn einschlagen und demnach ist nie Geld in die Pensionskassa geflossen.
Wieso hat sie nicht gearbeitet? Bei meiner Schwester wurde schon als 1-2 jähriges Baby Gehirntumor diagnostiziert. Die Folge war eine intellektuellen Entwicklungsstörung und kognitiven Beeinträchtigung bzw. motorische Gehirnschäden. Sie konnte sich nicht wie jedes andere normale Kind weiterentwickeln. Sie bezog Dauerleistung über die MA40 und Pflegestufe 3 (in den letzten Jahren Pflegestufe 4 von der PVA, also Sie war aufgrund Ihrer geistigen Behinderung komplett pflegebedürftig.
Meine Mutter hat meine Schwester und mich großgezogen. Sie war die gesetzliche Pflegeperson meiner Schwester aber auch gleichzeitig meine Mutter, Ehefrau von meinem Vater und eine tolle Hausfrau.
Ich kann mit Sicherheit behaupten, dass die Arbeit und die Leistung die meine Mutter aufgebracht hat - vor allem als 24h Pflegeperson für meine verstorbene Schwester - mit keiner anderen Arbeitskraft vergleichbar war.
Nach dem meine Schwester starb, wurde meine Mutter depressiv und wurde kurz darauf Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert. Es folgte Chemotherapie. 1 Jahr später wurde Brustkrebs diagnostiziert und es folgte wieder eine Chemotherapie.
Ein Wunder, dass meine Mutter überhaupt den Bauchspeicheldrüsenkrebs überwunden hat und überlebt hat. In diesem Zeitraum habe ich für Sie die Invaliditätspension, Pflegegeld Stufe 1 und den Behindertenpass beantragt.
Pflegegeld wurde nach der Chemotherapie entzogen weil ein Arzt Sie für gesund begutachtet. Der hat höchstens 10 Minuten ein Hausbesuch gemacht und kann das anscheinend beurteilen ohne mit Ihr gelebt zu haben.
Meine Frage: wieso erhält meine Mutter nur eine Invaliditätspension in Höhe von 449,91€
Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages (22,95€) ist der Anweisungsbetrag: 426,96€
Mein Vater erhält 965,02€ zuzüglich einer Ausgleichszulage in Höhe von 359,58€
Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages (67,55€) ist der Anweisungsbetrag: 1257,05€
Also quasi die Mindestsicherung für Paare..
Nur ohne Pensionssonderzahlung die im April und im Oktober ausbezahlt wird.Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1053,64 Euro. Paare (pro Person): 790,23 Euro.
Ich weiß das System kennt keinen Faktor Menschlichkeit oder Moral. Aber es kann doch nicht sein, dass andere die bewusst nichts tun eine Mindestsicherung bekommen aber meine Mutter die soviel gearbeitet hat und durch soviel Schicksalsschläge gegangen ist mit 400€ abgestempelt wird?