Invaliditäts-Pension / Berufsunfähigkeits-Pension da Pflegetochter verstorben

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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der_kommentar
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Invaliditäts-Pension / Berufsunfähigkeits-Pension da Pflegetochter verstorben

Beitrag von der_kommentar » 16.03.2023, 13:27

Hallo

Ich werde leider nicht schlau und im Internet finde ich keine Antwort für so einen Fall.


Meine Mutter konnte seit dem Jahr 1989 nie eine berufliche Laufbahn einschlagen und demnach ist nie Geld in die Pensionskassa geflossen.

Wieso hat sie nicht gearbeitet? Bei meiner Schwester wurde schon als 1-2 jähriges Baby Gehirntumor diagnostiziert. Die Folge war eine intellektuellen Entwicklungsstörung und kognitiven Beeinträchtigung bzw. motorische Gehirnschäden. Sie konnte sich nicht wie jedes andere normale Kind weiterentwickeln. Sie bezog Dauerleistung über die MA40 und Pflegestufe 3 (in den letzten Jahren Pflegestufe 4 von der PVA, also Sie war aufgrund Ihrer geistigen Behinderung komplett pflegebedürftig.

Meine Mutter hat meine Schwester und mich großgezogen. Sie war die gesetzliche Pflegeperson meiner Schwester aber auch gleichzeitig meine Mutter, Ehefrau von meinem Vater und eine tolle Hausfrau.

Ich kann mit Sicherheit behaupten, dass die Arbeit und die Leistung die meine Mutter aufgebracht hat - vor allem als 24h Pflegeperson für meine verstorbene Schwester - mit keiner anderen Arbeitskraft vergleichbar war. 

Nach dem meine Schwester starb, wurde meine Mutter depressiv und wurde kurz darauf Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert. Es folgte Chemotherapie. 1 Jahr später wurde Brustkrebs diagnostiziert und es folgte wieder eine Chemotherapie.

Ein Wunder, dass meine Mutter überhaupt den Bauchspeicheldrüsenkrebs überwunden hat und überlebt hat. In diesem Zeitraum habe ich für Sie die Invaliditätspension, Pflegegeld Stufe 1 und den Behindertenpass beantragt.

Pflegegeld wurde nach der Chemotherapie entzogen weil ein Arzt Sie für gesund begutachtet. Der hat höchstens 10 Minuten ein Hausbesuch gemacht und kann das anscheinend beurteilen ohne mit Ihr gelebt zu haben.

Meine Frage: wieso erhält meine Mutter nur eine Invaliditätspension in Höhe von 449,91€
Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages (22,95€) ist der Anweisungsbetrag: 426,96€

Mein Vater erhält 965,02€ zuzüglich einer Ausgleichszulage in Höhe von 359,58€
Nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages (67,55€) ist der Anweisungsbetrag: 1257,05€

Also quasi die Mindestsicherung für Paare..
Alleinstehende oder Alleinerzieher*innen: 1053,64 Euro. Paare (pro Person): 790,23 Euro.
Nur ohne Pensionssonderzahlung die im April und im Oktober ausbezahlt wird.

Ich weiß das System kennt keinen Faktor Menschlichkeit oder Moral. Aber es kann doch nicht sein, dass andere die bewusst nichts tun eine Mindestsicherung bekommen aber meine Mutter die soviel gearbeitet hat und durch soviel Schicksalsschläge gegangen ist mit 400€ abgestempelt wird?



alles2
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Re: Invaliditäts-Pension / Berufsunfähigkeits-Pension da Pflegetochter verstorben

Beitrag von alles2 » 16.03.2023, 14:48

Ohne die näheren Umstände und die Unterlagen zu kennen, würde ich meinen, dass bei Deiner Mutter der Ausgleichszulagen-Richtsatz von 1.751,56 Euro für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner womöglich wegen 23,95 Euro knapp überschritten wird:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270224.html

Verweise auch auf den ersten Punkt der dort genannten Rechtsgrundlagen. Würde die Mutter alleine leben, sähe die Sachlage natürlich ganz anders aus.

Und weil Du beiläufig die Sozialhilfe erwähnst...hatte letztes Jahr auch einen Fall, bei dem im Haushalt eine Lebenspartnerschaft mit einem behinderten Kind besteht. Vater hat einen Behindertenpass und ist berufstätig. Mutter pflegt deren Sohn 24 Stunden/Tag und lebt von dessen Pflegegeld. Der Kindesmutter wurde die gesetzliche Erwachsenenschutzvertretung entzogen, eine Zeit lang blieb nicht mal was vom Pflegegeld übrig und sie suchte um Sozialhilfe an. Heraus kam, dass sie nichts bekommt, weil der Kindesvater allein durch seinen Lohn von 1771 Euro (14x im Jahr) genug für alle 3 Personen im Haushalt verdient.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

der_kommentar
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Re: Invaliditäts-Pension / Berufsunfähigkeits-Pension da Pflegetochter verstorben

Beitrag von der_kommentar » 16.03.2023, 23:44

Verstehe ich es richtig, wenn Sie sich scheiden lassen würden, hätten Sie Anspruch auf mehr Geldleistungen.

Verblödetes System..

alles2
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Re: Invaliditäts-Pension / Berufsunfähigkeits-Pension da Pflegetochter verstorben

Beitrag von alles2 » 17.03.2023, 01:13

Kann man so sehen, muss man nicht. Hinter jedem System steckt eine Überlegung und der Sozialstaat sollte die letzte Instanz sein, um Hilfebedürftige zu unterstützen. Lebt man in einer Gemeinschaft, ist der Wohnbedarf geringer. Sofern man in Miete lebt, würde diese nur einmal anfallen. Elektrogeräte (wie Kühlschränke), Sanitäranlagen usw. werden nur einmal angeschafft und stehen normalerweise nicht pro Kopf im Wohnraum.

Jeder kann sich scheiden lassen, wenn man scharf auf die Witwenpension oder Ausgleichszulage ist. Man sollte dabei mitunter nicht den Fehler machen, sich im nächsten Moment zu einer neuerlichen Eheschließung hinreißen zu lassen. Außer der neue Partner bezieht kein Einkommen. Möchte das jedoch nicht weiter ins Lächerliche ziehen, weil Wirtschaftsflüchtlinge die besseren Ansprechpartner für derartige Belange sein könnten. Dabei seist gewarnt, denn sie würden Deine Position, dass es sich um ein verblödetes System handeln würde, tendenziell nicht teilen :wink:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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