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Gehaltstabelle Rückstufung, Gehaltskürzung

Verfasst: 26.01.2023, 15:02
von Petz28
Hallo,
Ich hätte bitte eine rechtliche ernste Frage,

Ich bin im Einzelhandel Tätig, Modebranche, habe meine Einkommen Stufe auf Verwendungsgr. D
Darf jetzt die Firma einfach so hergehen und uns in der Gehaltstabelle rückstufen auf Gruppe C ?
Wäre dieses in Österreich/steiermark dann überhaupt rechtens?
Und muss dies mit uns abgeklärt werden oder dürfen die das einfach?

BItte um Hilfe
danke
Lg Petz

Re: Gehaltstabelle Rückstufung, Gehaltskürzung

Verfasst: 27.01.2023, 10:32
von alles2
Einseitig geht das natürlich nicht und es gilt das, was dienstvertraglich vereinbart wurde; egal ob Handelsangestellter oder - arbeiter. Sollte der Fall tatsächlich so eintreten, wäre die Arbeiterkammer ein gangbarer Weg.

Re: Gehaltstabelle Rückstufung, Gehaltskürzung

Verfasst: 27.11.2025, 08:09
von clogsarches
Petz28 hat geschrieben:
26.01.2023, 15:02
Hallo,
Ich hätte bitte eine rechtliche ernste Frage,

Ich bin im Einzelhandel Tätig, Modebranche, habe meine Einkommen Stufe auf Verwendungsgr. D
Darf jetzt die Firma einfach so hergehen und uns in der Gehaltstabelle rückstufen auf Gruppe C ?
Wäre dieses in Österreich/steiermark dann überhaupt rechtens?
Und muss dies mit uns abgeklärt werden oder dürfen die das einfach?

BItte um Hilfe
danke
Lg Petz
Eine Rückstufung in eine niedrigere Verwendungsgruppe darf der Arbeitgeber nicht einfach einseitig vornehmen; in Österreich wäre das nur rechtens, wenn es vertraglich vereinbart, mit dir einvernehmlich geändert oder durch kollektivvertraglich klare Gründe gedeckt ist – sonst gilt deine bisherige Einstufung weiter und du musst zustimmen.