Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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miniwaxbuster
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Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 08.12.2022, 13:29

Hallo zusammen!

Ich glaube mich verfolgt das Thema immer wieder. Mal wieder ist einer meiner Angestellten in einer Nebentätigkeit unterwegs. Sie hat mich vor gut 1 1/2 Jahren gefragt, ob ich damit ein Problem habe, wenn Sie nebenbei arbeitet. Mein Hinweis war ausschließlich, dass es sich auf die tägliche Arbeit nicht auswirken darf und sie die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten darf. Ich habe mich damals bei Ihr bedankt, dass sie mich anspricht, da ich im Dienstvertrag keine Klausel habe in Bezug auf Nebentätigkeit habe. Die Angestellte ist 38,5 Stunden beschäftigt und scheint nun Diätshakes zu verkaufen, ohne mich informiert zu haben.
Begonnen hat es mit Social Media Postings diverser Produkte, da die Mutter und Schwägerin auch in dieser Branche unterwegs sind. Nun habe ich dann heute morgen einen Post gefunden, in dem der erste Kauf eines Kunden "gefeiert" wurde. Ein wichtiger Punkt in der ganzen Konstellation ist, dass sie die zukünftige Schwiegertochter meiner Partnerin sein wird.

Wie verhält man sich nun? Bis dato hat ihre Arbeitsleistung nicht darunter gelitten und es ist nicht in der gleichen Branche.

Vielen Dank und eine ruhige und besinnliche Adventszeit.



alles2
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von alles2 » 09.12.2022, 11:33

Kann irgendwie das wahre Problem der potentiellen nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht erkennen. Man kann auch nicht ableiten, ob sie dem möglichen zweiten Standbein völlig eigenständig nachgeht oder sie nur ein Teil des ganzen Gewerbes ist. Ansonsten fällt mir auch nicht mehr ein, als es das erste Kasterl des folgenden Artikels hergibt:

https://www.wko.at/service/steuern/Im_Nebenberuf_Unternehmer.html

Auch wenn sie Dich bereits vor geraumer Zeit eingeweiht hatte, so geht es nicht zwangsweise damit einher, dass sie ihr Vorhaben unmittelbar umsetzen muss. Wenn sie vorher erfahren hätte, dass es nicht genehm wäre, hätte sie sich von dem Gedanken verabschieden können. Aber so dürfte sie es immer wieder in Erwägung gezogen haben und manche Projekte bedürfen eben einer ordentlichen Vorbereitung, damit es Hand und Fuß hat bzw. rentabel wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

miniwaxbuster
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 11.12.2022, 11:04

Ok, vielen Dank.

Andreas Hofer4
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von Andreas Hofer4 » 12.12.2022, 13:46

Da es sich um eine Angestellte handelt, ist es nicht ganz so einfach, da der § 7 AngG das "Betreiben eines kaufmännischen Unternehmens" allgemein untersagt.
Bei der beschriebenen Tätigkeit dürfte es sich um einen sog. "Strukturvertrieb" handeln, wo auf Provisionsbasis div. Produkte vertrieben werden. Hierfür ist das Gewerbe des "Direktvertriebes" anzumelden und die Einkünfte unterliegen dem EStG u. GSVG.
Wenn das der Fall ist, könntest Du - unter Androhung einer Entlassung - die Einstellung dieser Tätigkeit verlangen

alles2
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von alles2 » 12.12.2022, 23:56

Nach meiner bisherigen Wahrnehmung sehe ich keinerlei Anlass, warum man daraus nun einen Bahöl generieren sollte. Der Arbeitgeber äußert eine gewisse Verunsicherung, die ich ihm nehmen wollte, und könnte zu einer erhöhten Vorsicht tendieren, weil sie eine künftige Bekannte oder Verwandte werden dürfte.
Ferner käme der Konkurrenzverbot-Paragraph vordergründig zur Anwendung, wenn der Nebenerwerb nicht mit dem Arbeitgeber abgeklärt ist bzw. dieser es explizit abgelehnt hat. Oder ihm ein Schaden entstanden ist bzw. ein solcher berechtigterweise zu befürchten wäre. Das alles kann nicht abgeleitet werden und wird auch nicht bekundet. Auf mich wirkt es nicht so, als wolle er sie mit aller Macht von ihrem Vorhaben abhalten, da dazu kein relevanter Grund dafür benannt wurde.
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frenz
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von frenz » 14.12.2022, 13:34

Daumen hoch für den Bahöl!

miniwaxbuster
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 15.12.2022, 07:21

@Andreas Hofer4: Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe es derzeit genauso.

@alles2: Ich empfinde es als sehr schwer abzuschätzen, ob es nicht Überschneidungen zwischen ihren Nahrungsergänzungsmitteln und meiner Branche gibt. Ich bin Geschäftsführer eines Gesundheitsbetriebes. Und wenn ich den Aussagen einer Kundin glauben schenken kann, hat diese Kundin bei meiner Angestellten Produkte gekauft. Ich zahle sie aber für meine Fachrichtung und nicht für ihre. Habe ich es nun vielleicht verständlicher geschrieben?

@frenz: kannst Du deine Aussage vielleicht ein wenig konkretisieren? Glaubst Du, dass es sinnlos ist hier etwas zu unternehmen? Vielen Dank für deine Antwort hierzu.

alles2
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von alles2 » 15.12.2022, 16:01

So wie ich den Beitrag von "frenz" ausgelegt habe, erfreute er sich lediglich dem Begriff "Bahöl" und äußerte sich weniger zu Deinem Belangen.

In meinem ersten Beitrag hatte ich anmerken lassen, nicht ganz folgen zu können, warum man zu dieser Angelegenheit derartige Spompanadeln machen muss. Nichts Konkretes kam daraufhin zurück.
Das mit dem vermeintlich allgemeinen Wettbewerbsverbot des § 7 AngG wird in der Praxis nicht so eng gefasst, wie es hier schon kommuniziert wurde (noch weniger bei Teilzeitbeschäftigten). Handelsgeschäfte im selben Geschäftszweig abwickeln ist noch immer ein wesentlicher Unterschied zu einer grundsätzlichen Erwerbstätigkeit. Im ersten Fall kann ein finanzieller, zu beziffernder Nachteil des Dienstgebers (durch abträgliche Nebengeschäfte) angenommen werden. Im anderen Fall nicht, so lange die gewohnte Arbeitskraft und das uneingeschränkte Engagement des Mitarbeiters gegeben ist.

Wie gesagt, wir kennen ob der schwammigen Sachlage noch immer das wahre Problem nicht. Stört es einen massiv, dann soll man meinetwegen denn Dienstnehmer vor Gericht zerren, falls eine vorangegangene konstruktive Aufklärung nicht fruchten sollte. Es müsste eben im Einzelfall erwogen werden, wobei ich bei dieser Ausgangslage wenig Hoffnung habe. Nicht nur weil durch verschiedenste Gesetze die Erwerbsfreiheit bzw. Erwerbstätigkeit eines jeden Einzelnen gestärkt werden könnten. Eine vertragliche Sittenwidrigkeit iSd § 879 Abs.3 ABGB kann ich auch keine erkennen. Das Gesetz sollte sehr wohl restriktiv angewendet werden, wenn die Nebenbeschäftigte kaufmännisch aktiv wäre, ohne dass ihr Arbeitgeber adäquat eingeweiht wurde
Die Angestellte könnte sich darauf berufen, dass es eine (wie auch immer geartete) Einwilligung gibt. Dann wäre es völlig Blunzn und das gesetzliche Konkurrenzverbot sollte - einmal abgesehen von einem etwaigen vertraglichen Verbot - erst gar durchsetzbar sein. So restriktiv wird es nämlich nicht gehandhabt, zumal es sonst Eingang in § 40 AngG (Angestelltengesetz) gefunden hätte. Fatal kann es hingegen werden, wenn der Arbeitgeber ohne jegliche Vereinbarung zwar von den unternehmerischen Tätigkeiten wusste, es jedoch lange Zeit stillschweigend hingenommen hat.
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miniwaxbuster
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 18.12.2022, 19:10

Hallo alles2,

Danke für deine Ausführung. Wenn ich das alles richtig deute habe ich keine Möglichkeit etwas gegen diesen Nebenerwerb zu tun, auch wenn Kunden des Hauptarbeitsverhältnisses zu ihren Neukunden werden?

Und wie sieht es mit der Wochenarbeitszeit aus? 38,5 Stunden sind kollektiv vertraglich geregelt im Hauptjob.

Lieben Gruß

Carsten

alles2
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von alles2 » 18.12.2022, 23:41

Einen ersten Überblick über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit bei Arbeitsverhältnissen findest Du hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=17701#p42462

Die für ihr selbständiges kaufmännisches Unternehmen aufgewendeten Stunden werden da nicht mit eingerechnet, sollte die Frage im Entferntesten in diese Richtung abzielen.

Klar, als Dienstgeber muss man sich nicht alles bieten lassen. Auch nicht, wenn ein Mitarbeiter die bezahlte Arbeitszeit dafür aufwendet, um die Werbetrommel für sein eigenes Produkt zu rühren. Diese Tendenz kam Deinerseits erst jetzt auf und könnte im Widerspruch dazu stehen, als dass die Angestellte ihre volle Arbeitskraft und die uneingeschränkte Vertretung der Betriebsinteressen zu sichern hätte.

Ohne die Sichtweise der Dienstnehmerin gehört zu haben und zu wissen, ob es überhaupt Überschneidungen bei den Produkten gibt (das sollte schon gegeben sein), vermag ich keine Beurteilung vorzunehmen. Du könntest auf sie zugehen und Deine Einwilligung in belehrender Manier insofern konkretisieren, wonach die Einwilligung auf andere Dienstverhältnisse oder nicht kaufmännisch geführte Erwerbstätigkeiten bezogen war. Du hättest wahrgenommen, dass Deine Kunden zum Aufbau ihres Kundenstocks herangezogen wurden. Damit würde sie den Datenschutz verletzen, was sie umgehend zu unterlassen hätte. Dies wäre dann eventuell ein Entlassungsgrund nicht nach § 27 Z 3 AngG (Entlassung wegen konkurrenzierender Nebentätigkeit), sondern nach § 27 Z 1 AngG (z.B. wegen Ausnützung eines fremden Kundenstocks für Zwecke der eigenen Einkommenssteigerung). Damit verbunden möchtest Du nicht riskieren, dass die Unzufriedenheit ihrer Kunden einen negativen Einfluss auf Deinen Betrieb haben könnte. Was davon wirklich zutreffen könnte und Du als Argumentationslinie benutzt, sei Dir überlassen. Dahingehend was in schriftlicher Form zu verfassen, kann auch nicht schaden.
Zuletzt geändert von alles2 am 21.12.2022, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 20.12.2022, 12:43

Verstehe ich Dich also richtig, dass ich als DG nichts gegen diesen Nebenerwerb machen kann? Unabhängig, wie die DNin sich verhält?

Kann ich Sie bitte einen eigenen Socialmedia Account z.B. auf Instagram zu machen, da häufig verlinkungen auch zu ihrer Person im Hauptberuf stattfindet?

Vielen Dank

alles2
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von alles2 » 21.12.2022, 02:47

Das habe ich so nicht behauptet, weil man sich die Gesamtsituation anschauen müsste. Man kann immer was unternehmen. Ist nur die Frage, ob es dafürsteht und erfolgsversprechend ist. Wir kennen nun Deine Haltung zu ihrem Nebenjob. Wie sie es sieht, kann wohl nur im Rahmen eines kommunikativen Austausches geklärt werden.

Keine Ahnung, wie diese Hinweise zu ihrem Beruf aussehen. Also ob nur der allgemeine Berufsstand oder auch der Arbeitgeber namentlich genannt wird. Aber auch hier gilt, dass man auf die Entfernung der Angaben bestehen kann, sofern es der Firma schadet.
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Re: Mal wieder das Thema Nebenbeschäftigung

Beitrag von miniwaxbuster » 22.12.2022, 19:53

Ok, dann sage ich erstmal Danke an dich alles2.

Schöne Weihnachten und ein erfolgreiches 2023

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