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Einvernehmliche rückgängig machen?

Verfasst: 19.11.2022, 11:02
von magical_me
Ich habe zum 30.11. ordnungsgemäß gekündigt.
Habe mich dann mit dem Chef auf eine einvernehmlich Lösung mit Ende Dezember zu einigen Bedingungen geeinigt.

Ich kann jetzt nicht diese Einvernehmliche rückgängig machen und auf meine Kündigung per 30.11. bestehen, oder?

Danke!

m_m

Re: Einvernehmliche rückgängig machen?

Verfasst: 21.11.2022, 09:15
von alles2
Da es von Gesetzes wegen keine allgemeine Widerrufsmöglichkeit bei einer derartigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt, liegst Du mit Deiner Vorahnung richtig, falls keine Schwangerschaft, Kinderbetreuende, Behinderung, Lehrlinge, Minderjährigkeit oder andere schutzwürdige bzw. sozialwidrige Gründe vorliegen (§ 105 Abs.3 Z 2 lit.b Arbeitsverfassungsgesetz ArbVG)! Die einvernehmliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses kann dann praktisch nur unter den Kriterien des § 104a ArbVG widerrufen werden. Also beispielsweise wenn es einen Betriebsrat gibt und der Arbeitnehmer dazu gedrängt wurde (wie die alternative Erwägung einer Entlassung), nicht von seinem Beratungsrecht Gebrauch zu machen, was es freilich nachzuweisen gelte. Theoretisch könntest Du daher Beendigung durch ein Gericht prüfen lassen, sofern es nicht aus eigenem Antrieb erfolgte, wobei es unter dem zeitlichen Aspekt wohl nicht mehr dafürsteht. Übrigens muss der Dienstgeber nicht über die Möglichkeit der Beratung mit dem Betriebsrat aufklären!