Neue Selbstständigkeit (geringfügig) und Gewerbeschein

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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carobi
Beiträge: 2
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Neue Selbstständigkeit (geringfügig) und Gewerbeschein

Beitrag von carobi » 09.11.2022, 10:51

Hallo liebes Forum,

ich weiß nicht ob ihr mir folgende Frage beantworten könnt aber ich versuche es mal:

Ich möchte mir nebenbei durch geringfügige Selbstständigkeit etwas als (gelernter) Fotograf dazuverdienen. Das nennt sich dann wohl "Neuer Selbstständiger" und ist recht unkompliziert in der Verrechnung. Aber ich bin mir nicht sicher ob die geringfügige neue Selbstständigkeit nur jemand ausüben darf, der nicht unter ein Gewerbe fällt für das man einen Gewerbeschein benötigt (wie bspw. Journalisten, Künstler, Vortragende etc.).
Also: Kann ich mir geringfügig als Neuer Selbstständiger einfach ein Gewerbe als Fotograf anmelden oder benötige ich dafür einen Gewerbeschein mitsamt den damit verbundenen Kosten? Oder ist man bis zur Geringfügigkeitsgrenze immer davon befreit?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und versteht meine Frage :D

Danke im Voraus!



Andreas Hofer4
Beiträge: 216
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Neue Selbstständigkeit (geringfügig) und Gewerbeschein

Beitrag von Andreas Hofer4 » 10.11.2022, 16:21

Die "Fotografie" fällt unter die Gewerbeordnung und für die selbständige Ausübung dieser Tätigkeit ist eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Die (jährliche) Geringfügigkeitsgrenze gilt auch für Gewerbetreibende (2023: 6.010,92 Euro). Diese "Ausnahme von der Pflichtversicherung" ist bei der SVS gesondert zu beantragen.
Ich rate Ihnen zu einer Gründerberatung in der WKO, hier können alle Details geklärt werden und auch alle notwendigen Behördenwege.

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