Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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whitewing
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Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Beitrag von whitewing » 18.10.2022, 19:51

Liebe Forum Comunity,

Ich hätte bitte eine Frage an euch. Ich arbeite zur Zeit als Pflegeassistent in einem Pflegeheim (SWÖ KV) Geringfügig, mache auch nebenbei eine Ausbildung zur Diplom Gesundheit und Krankenpflege. Ich werde bald fertig mit der Ausbildung und ab Jänner kann ich dann dort als diplomierte Krankenpfleger Vollzeit arbeiten. Meine Frage, es ist möglich mein Dienstverhältnis als Geringfügig einfach auf Vollzeit zu wechseln? Oder muss ich einen neuen Arbeitsvertrag haben? Laut dem Arbeitgeber ich muss einen neuen Arbeitsvertrag haben meine Vordienstzeiten werden ehe angerechnet. Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Alex.



Andreas Hofer4
Beiträge: 216
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Re: Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Beitrag von Andreas Hofer4 » 20.10.2022, 10:54

"Muss" ist gar nichts. Eine Änderung des Arbeitsvertrages liegt jedenfalls vor. Es kann auch der bestehende Arbeitsvertrag im Punkt Arbeitszeit auf die neue Stundenvereinbarung angepasst werden. Es kann aber auch ein neues Dokument/Arbeitsvertrag verwendet werden. Wenn ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, sollten Sie schauen, ob dieser Änderungen gegenüber dem alten enthält, mit denen sie nicht einverstanden sind.

whitewing
Beiträge: 3
Registriert: 18.10.2022, 19:42

Re: Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Beitrag von whitewing » 20.10.2022, 13:16

Hallo Andreas,

Vielen Dank für deine Antwort. Also es ist möglich mit dem bestehenden Arbeitsvertrag umändern auf Vollzeit? Auch wenn eine neue Funktion als Diplomierte Krankenpfleger vorliegt?

frenz
Beiträge: 35
Registriert: 16.10.2020, 19:43

Re: Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Beitrag von frenz » 22.10.2022, 17:15

Es ist kein Problem ein Dienstverhältnis von 'Geringfügig' auf Teilzeilt oder Vollzeit zu ändern.
Wenn sich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) einig sind, ist das eine unspektakuläre Pflichtübung.

Arbeitsvertrag: Damit meinst Du sicherlich irgendein "Papier", oder? Es gibt keine generelle Pflicht einen solchen Vertrag aufzusetzen.
Das ist eine freiwillige Maßnahme um diverse Eckpunkte des Dienstverhältnisses auch schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten abzeichnen zu lassen.

Der Dienstnehmer hat lediglich Anspruch auf einen Dienstzettel. Das ist ein frei formuliertes Schriftstück, auf dem der Arbeitgeber die wichtigsten Eckpunkte des Dienstverhältnisses festhält. Der Arbeitnehmer muß den Dienstzettel auch nicht unterschreiben oder diesem zustimmen. Er ist daher lediglich als Informationsblatt anzusehen.
Er dient in erster Linie dazu, die getroffenen Vereinbarungen schon zu Arbeitsbeginn zusammenzufassen, damit es dann z.B. bei der ersten Gehaltsabrechnung, die erst deutlich später kommt, keine bösen Überraschungen gibt.

whitewing
Beiträge: 3
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Re: Von Geringfügig auf Vollzeit wechseln

Beitrag von whitewing » 22.10.2022, 20:39

Vielen Dank Frenz für deine Antwort. Jetzt kenn ich mich aus.

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