Kündigung / Abfindung AT/DE Vertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
elrj
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2022, 20:37

Kündigung / Abfindung AT/DE Vertrag

Beitrag von elrj » 12.09.2022, 20:48

Hallo zusammen,

bei folgendem bräuchte ich einen Input:

Ich habe einen aufgehobenen DE Arbeitsvertrag und einen neuen unbefristeten AT Arbeitsvertrag. Beide sind älter als 5 Jahre. Der DE Vertrag wurde durch eine Aufhebung pausiert und es steht eine Phrase drin wie: "Kann wieder aktiviert werden, wenn es keine beidseitige Kündigung des AT Vertrages gibt".

Mein Arbeitgeber möchte mich jetzt wieder nach DE versetzen, um einen lokalen "Konflikt" aufzulösen (ich bin das "Mobbingopfer" und soll daher gehen - klingt logisch oder?).
Daher hat er mir eine Frist gesetzt, dass ich dieses Jahr noch nach DE wechseln muss oder er wird den Vertrag kündigen.

Die Frage:

Wie könnte er eine Kündigung begründen?
Was für Möglichkeiten habe ich im Falle einer Kündigung?
Was kann ich ggf. im Worst Case rausholen?
Macht es Sinn als Backup die Arbeiterkammer einzuschalten? Das Mobbing kann ich nicht schriftlich belegen weil es hinter meinem Rücken direkt mit dem Chef passiert ist.

Besten Dank!



Andreas Hofer4
Beiträge: 216
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Kündigung / Abfindung AT/DE Vertrag

Beitrag von Andreas Hofer4 » 13.09.2022, 13:21

In Österreich braucht es für die Kündigung eines Dienstverhältnisses keinen Grund und keine Begründung. Es nur die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Fristen und Termine einzuhalten. Kleine Einschränkung: eine Kündigung könnte nur wegen "Sozialwidrigkeit" allenfalls angefochten werden, was aber nicht so einfach ist und immer auf den Einzelfall abzustimmen ist.
Die Einschaltung von Experten, wie z.B. AK macht immer Sinn.

elrj
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2022, 20:37

Re: Kündigung / Abfindung AT/DE Vertrag

Beitrag von elrj » 13.09.2022, 13:48

Andreas Hofer4 hat geschrieben:
13.09.2022, 13:21
In Österreich braucht es für die Kündigung eines Dienstverhältnisses keinen Grund und keine Begründung. Es nur die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Fristen und Termine einzuhalten. Kleine Einschränkung: eine Kündigung könnte nur wegen "Sozialwidrigkeit" allenfalls angefochten werden, was aber nicht so einfach ist und immer auf den Einzelfall abzustimmen ist.
Die Einschaltung von Experten, wie z.B. AK macht immer Sinn.
Danke!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste