Kurzfristige Dienstplanänderungen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Petz28
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Kurzfristige Dienstplanänderungen

Beitrag von Petz28 » 31.08.2022, 09:44

Hallo,
Wollte mich mal gesetzlich Informieren, wie und wann der Arbeitgeber den Dienstplan ändern darf und wann er diese Änderung
bereitstellen muss.

Zu der Situation ich bin Mitarbeiterin im Verkauf.
Vor meinem Urlaub wurde ein Dienstplan ausgehängt, an dem ich nach meinem Urlaub am jeweiligen Montag frei gehabt hätte.
In meinem Urlaub kam am Samstag Mittag über Whats App eine Dienstplan Änderung. Habe diese aber erst am Abend gesehen. Das ich auf einmal Montag Nachmittag eingeteilt worden bin und die restliche Woche sich auf verändert hat.

Bin ich dann eigentlich verpflichtet dann Arbeiten zu gehen, bzw. wann melden wenn ich nicht Arbeiten kommen kann.
Darf der Arbeitgeber das überhaupt ohne mich Telefonisch in Kenntnis zu setzen?

Bitte um Hilfe
Danke



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kurzfristige Dienstplanänderungen

Beitrag von alles2 » 31.08.2022, 12:02

Beim Kollektivvertrag Handel muss der Dienstgeber den Dienstplan 14 Tage im Vorhinein hergeben. Das gilt auch für kurzfristige Änderungen. Es gibt daher keine Verpflichtung, während seines Urlaubs oder an ursprünglich vorgesehenen freien Tagen zu kommen. Wenn man trotzdem gekommen wäre, dann war es freiwillig. Diese Qualität hat es auch, sofern der Arbeitgeber jemanden kurzerhand einteilt. Man ist ihm daher keine Rechenschaft schuldig, warum man nicht konnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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