Seite 1 von 1

Gehälter, Urlaubsersatzleistung nach Kündigung- nachträglich Steuerausgleich

Verfasst: 10.08.2022, 12:54
von lori
Hallo,
ich habe nach einer Kündigung diese beim ASG angefochten und letztlich gewonnen. Es stellt sich nun die Frage, wie die Lohnsteuer zu berechnen ist, da das ASG Verfahren 4 Jahre gedauert hat. Müssen die Nachzahlungen im Jahr der Kündigung versteuert werden, zu welchem Satz? oder erst nach dem die Firma 4 Jahre später die Zahlungen geleistet hat. Ich habe seit der Kündigung nicht mehr bei der Firma gearbeitet und war im Jahr der Nachzahlung arbeitslos, wodurch dann das Einkommen durch das AMS-Geld höher wäre und eine steuerliche Benachteilung bringen würde. Welche Möglichkeiten gibt es da?
PS: Wie wird in diesem Fall eine Diensterfindervergütung besteuert?

Danke im Voraus.
MfG Lori

Re: Gehälter, Urlaubsersatzleistung nach Kündigung- nachträglich Steuerausgleich

Verfasst: 12.08.2022, 09:33
von alles2
Nur damit wir uns richtig verstehen, wonach Du nach der abgewendeten Kündigung wieder bei der Firma arbeitest. Falls nicht, wäre nämlich ein Vergleich geschlossen und das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden.
Die Erfindervergütung wird ganz normal als Sonderzahlung geregelt. Das eigene Steuerregime gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
Die rückwirkend zugesprochene Zahlung (bzw. eine Vergleichszahlung) wird in dem Jahr erfasst, in dem es erfolgt ist, zumal im Steuerrecht das Zuflussprinzip gilt (§ 19 Einkommensteuergesetz EStG).
Bin mir gerade nicht sicher, ob ich die Frage bezüglich des AMS-Geldes richtig verstehe. Was ich daher sagen kann ist, dass die Berichtigungsfrist ein Jahr beträgt (§ 21 Arbeitslosenversicherungsgesetz AlVG) und somit die Nachzahlung keine Auswirkung haben dürfte. Diese arbeitsrechtliche Frage kann Dir aber der AMS besser beantworten. Bei der Arbeiterkammer ginge das auch, wobei diese erst die Unterlagen bräuchte. Hinsichtlich steuerrechtlicher Angelegenheiten hätte die AK auch eine Abteilung für die Lohnsteuerberatung, sollten dahingehend offene Fragen ergeben.

Re: Gehälter, Urlaubsersatzleistung nach Kündigung- nachträglich Steuerausgleich

Verfasst: 12.08.2022, 10:37
von lori
Vielen Dank! Werde mich an die AK wenden.

Re: Gehälter, Urlaubsersatzleistung nach Kündigung - nachträglich Steuerausgleich

Verfasst: 12.08.2022, 12:23
von alles2
Alles klar, aber bitte dann, wenn Du in der Angelegenheit nicht weiterhin rechtsfreundlich vertreten wirst. Für etwaige Anschlussfragen stehen wir Dir weiterhin zur Verfügung. Das gilt auch für weiterführende Informationen, die hier gerne willkommen sind, sollten diese den Weg in diesem Thread finden.