45a AMFG - die rechtswirksamkeit der Angaben

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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meinarbeitgeberistziemlichmies
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45a AMFG - die rechtswirksamkeit der Angaben

Beitrag von meinarbeitgeberistziemlichmies » 27.07.2022, 19:08

Guten Tag!
Ich war leider von Massenkündigungen in meiner Firma betroffen.

Als ich noch 'potentiell betroffen war', hat meine Firma eine Mail mit 'Mutual Termination Agreement' rausgesendet (einvernehmliche Kündigung) - wurde von mir nicht unterschrieben.
Neben dem war noch ein AMS Dokument dabei.
In der "Anzeige über die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen gem. § 45a AMFG" stand unter anderem
“Überlassung von IT Endgeräten an die betroffenen Dienstnehmer”
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AMS hat vorzeitig den Kündigungen zugesagt (basierend auf diesen Angaben).
Wie rechtswirksam sind diese Angaben?

Es kam noch ein Firmen-FAQ raus, da stand:
"You will be able to keep your laptop, mobile phone and accessories (screen, keyboard,
mouse, laptop stand, USB-C dock and mobile phone cover) if you sign the mutual
termination agreement.
"
Alle anderen kriegen die hardware nicht laut der Firma.
Das ist aber nicht an alle "betroffenen Dienstnehmer", so wie es dem AMS mitgeteilt wurde in dem Dokument.

So wie ich es sehe, bin ich auch ein "betroffener Dienstnehmer" ohne die einvernehmliche Kündigung unterschrieben zu haben.

Da AMS da vorzeitig zugestimmt hat bei den Massenkündigungen (vor den 30 Tagen im Frühwarnsystem), basierend auf den Angaben die meine Firma ja selbst angegeben hatte, sollten ja diese Angaben gelten?
"betroffene Dienstnehmer" im Kontext von Massenkündigungen sind naja, alle betroffenen und nicht die, die eine einvernehmliche Kündigung unterschrieben haben.
Das behauptet jedoch die Firma...

Ich konnte leider nichts dazu finden, wie rechtswirksam sind solche Angaben in der "Anzeige über die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen gem. § 45a AMFG"?
Also die "flankierende soziale Maßnahmen" und “Überlassung von IT Endgeräten an die betroffenen Dienstnehmer”?

Meine offiziele Kündigung sagt auch:
"Please return all company property to the office no later than 6:00 p.m. CEST on 31
July 2022" (mein Vertrag endet mit 9.15)

Ich hab mich deswegen bereits an AK & AMS gewendet. Wurde ein wenig hin und her weitergeleitet, hab jeder Person mit der ich sprach die Dokumente per Email gesendet, wurde weiterverbunden etc.
So ging es 2 Stunden lang.

Am Ende hat mir irgendeine Arbeitsmarkt Ansprechperson von der AK sowas mitgeteilt:
"(...)da in der Anzeige beim AMS zur beabsichtigen Auflösung von Dienstverhältnissen nur eine Personenanzahl ohne Namensnennung erfolgt (...)
Meine Empfehlung ist, dass Sie sich an das Arbeits- und Sozialgericht wenden, da die Auflösung des Dienstverhältnisses (bzw. die Umstände, wie von Ihnen geschildert) nicht den rechtlichen Vereinbarungen entsprechen."
Die Antwort von der Firma ist jedoch:
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Nun, was ist rechtswirksam und was nicht? Wie kann ich am besten vorgehen? Kenne mich mit Recht leider nicht so wirklich aus & mitten in der Jobsuche ist es auch schwer Zeit zu finden sich damit auseinanderzusetzen, da ich gerade hundert genauso wichtige und lebensnotwendige Dinge zu erledigen habe.

Danke für eure Hilfe!



alles2
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Re: § 45a AMFG - die Rechtswirksamkeit der Angaben

Beitrag von alles2 » 28.07.2022, 11:41

Ich kann daraus keinen Rechtsanspruch ableiten, da ich es lediglich als eine Aufzählung der möglichen flankierenden Maßnahmen sehe, die der Gekündigte in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Dabei kann der Dienstgeber individuell entscheiden, was einem zusteht. Bei dem "Agreement" handelt es sich um eine einvernehmliche Auflösung (bzw. Kündigung) nach dem Goldenen-Handschlag-Modell (Golden Handshake), sodass sich das Unternehmen nicht um die sonst üblichen Kündigungsfristen und -termine halten muss. Da man sich in dieser Zeit die Entgeltfortzahlung spart, kommt man den Dienstnehmern mit der Überlassung der Hardware entgegen. In der Annahme, dass es um die Wiener Kryptobörse Bitpanda geht, so halte ich die Aussage des Mitgründers für hinterfragenswert, wenn er meint, dass es für denen finanziell besser wäre, wenn die Leute die Einvernehmliche nicht unterschreiben würden. Denn die Überlassung ist nichts anderes wie eine Entschädigung oder als Ersatz für die Entgeltfortzahlung zu sehen. Heißt also, dass diejenigen, die unterschrieben haben, keinen Entgelt bis zum gesetzlichen Kündigungstermin bekommen. Und jene, die nicht zugestimmt haben, bekommen trotz Dienstfreistellung stattdessen ihren Lohn. Doch die Zahlung bis zuletzt genießen und Hardware behalten geht eben nicht. Außer es ist vertraglich festgehalten, welche Hardware Dir überlassen wurde und wie es sich im Falle einer Auflösung verhält.

Als "Der Standard"-Leser (wie bereits vor einigen Tagen bekundet) ist auch mir nicht entgangen, dass selbst diese Firma in der Situation mit allen Wassern gewaschen sein dürfte. Das gehört zum arbeitsrechtlichen Alltag dazu. Du könntest Dich ebenso deppert stellen, indem dieses Spiel mitgegangen wird, und die Firma dazu bewegen, dass sie freiwillig auf die Rückgabe verzichtet. Da hängt es jedoch davon ab, was mitunter im Vertrag steht und wo Du wohnst. Wäre es zum Büro mit einer großen Distanz verbunden, könntest die Firma mit etlichen Fragen bei Laune halten. Zum Beispiel, ob auch der Versand möglich wäre. Wenn dies bestätigt wird, wer dann für die Kosten aufkommt usw. usf. Oder Du bittest um eine Fristverlängerungen oder schiebst andere Verhinderungsgründe vor, weil Du gerade andere Sorgen hast, die Du mit Deinen letzten Zeilen treffend formuliert hast. Wer weiß, vielleicht bewegst Du das Unternehmen dann zu einer schriftlichen Aussage, wonach man in Deinem Fall auf die Gerätschaften verzichtet. Gelingt Dir das nicht, wärst Du meiner Einschätzung nach der Firma gegenüber schadensersatzpflichtig, solltest Du deren etwaig berechtigten Aufforderung nicht nachkommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

meinarbeitgeberistziemlichmies
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Re: 45a AMFG - die rechtswirksamkeit der Angaben

Beitrag von meinarbeitgeberistziemlichmies » 28.07.2022, 13:51

Danke!

Eine schriftliche Aussage versuche ich seit mehr als 2 Wochen zu kriegen so wie es mir bei AK gesagt worden ist.
Die Firma zeigt nur auf die "FAQ-Email" wo stand Hardware ist nur für einvernehmliche Auflösung.
Das "FAQ" ist aber kein Dokument oder eine offiziele Stellungsnahme, so wie die Angaben zum AMS sind - die davor mitgeteilt wurden und eben alle Dienstnehmer ansprechen.
Die Personen aus der Firma (Human Resources) mit denen ich geschrieben habe in den 2 Wochen gehen auf nichts ein, dann Antwortet keiner - du fragst wieder nach einer Antwort - die Person ist 'out of office/urlaub' und du wurdest ohne Antwort geghosted :lol:
Uuuund nochmal auf die Haupt Email schreiben, nochmal genau dass gleiche mit FAQ.
0 Kommunikation.

Ja, laut den Rechnungen der betroffenen Mitarbeitber hat die Aussage des Mitgründers sehr wenig Sinn gemacht.
Es ging mehr um PR und damage control :lol:

Der Hardware-Empfang wurde unterzeichnet, also nur die "Asset delivery confirmation".
Da wurde bestätigt welche Hardware & Seriennummer jeder bekommen hat, mehr nicht.
Welche Hardware überlassen wurde ist deswegen ziemlich klar.

Wie es sich im Falle einer Auflösung verhält - das ist eben die Frage :?

Laut dem Kündigungsdokument (Ich hab die Hardware Angaben abgelehnt und nicht unterschrieben - muss laut der Firma nicht unterschrieben werden):
"Please return all company property to the office no later than 6:00 p.m. CEST on 31
July 2022"

Ich konnte nirgends finden wie wirksam die "flankierende soziale Maßnahmen" sind, wegen der “Überlassung von IT Endgeräten an die betroffenen Dienstnehmer” wie es auf der "Anzeige über die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen gem. § 45a AMFG" steht.
Vor allem wenn AMS vorzeitig zugesagt hat, basierend auf den offiziellen Angaben von Bitpanda.

Die Angabe auf der Anzeige über die beabsichtigte Auflösung - hat aber eben nichts von dem 'einvernehmlichen Agreement' drinnen stehen, nur von den 'betroffenen Dienstnehmern'.
Da ich es in Anspruch nehmen will als "betroffener Dienstnehmer", sollte es mir ja möglich sein.
Die Behauptung dass es nur bei einvernehmlicher Kündigung zusteht - entspricht nicht dem was auf dem 45a AMFG Dokument steht, laut Bitpandas eigener angabe.

Wie wirksam die flankierenden Maßnahmen sind - konnte ich nirgends online finden.
Laut dem was mir aber bei AMS/AK gesagt wurde:
"Meine Empfehlung ist, dass Sie sich an das Arbeits- und Sozialgericht wenden, da die Auflösung des Dienstverhältnisses (bzw. die Umstände, wie von Ihnen geschildert) nicht den rechtlichen Vereinbarungen entsprechen."
Die flankierenden Maßnahmen sollten wirksam sein, so wurde es mir und anderem mittlerweile mehrmals gesagt (AK/AMS/Anwalt), da unteranderem eben auf der Basis dieser Angaben, die Massenkündigungen von AMS vorzeitig bestätigt wurden.
Und die Angaben auf der Kündigung tun somit nicht den rechtlichen Vereinbarungen entsprechen, und sind nicht gültig.

Da ist nur die frage der Rechtswirksamkeit von allen Angaben auf der "Anzeige über die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen gem. § 45a AMFG" -> vor allem den flankierenden Maßnahmen.
Diese Information wäre nämlich sehr kritisch um den weiteren Vorgang zu erleichtern und als Gruppe vorzugehen.

Da ich eben nicht der einzige in der Situation bin, haben auch andere da nachrecherchiert zwischen AK, AMS, AGS, eigenen Anwalt, Firmen Human Resources, etc.
Der Konsensus ist:
Sollte wirksam sein (Mitarbeiter behalten Hardware), ist es auch? -> Sehr wahrscheinlich - wird aber nicht leicht rauszufinden ohne rechtlichen Vorgang da die Firma es nicht leichter machen wird.

Hab mit sowas eben garkeine Erfahrung, bin froh dass andere die ebenso betroffen sind gleich den Anwalt eingeschaltet haben und da auch mitwirken.
Es wäre jedoch gut zu wissen was da so zu erwarten ist, bzw wie lange es sich ziehen kann oder wie wirksam die Angaben sind aus der rechtlichen Sicht bzw vorherigen ähnlichen Situationen wie diese.
Es gibt noch kein Betriebsrat (entsteht gerade :lol: ) und von der Benachrichtigung über die Kündigungen bis jetzt - kooperiert und kommuniziert die Firma... garnicht :lol: :roll:
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alles2
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Re: § 45a AMFG - die Rechtswirksamkeit der Angaben

Beitrag von alles2 » 28.07.2022, 14:41

Bin mir gerade nicht sicher, ob sich die AK auf dasselbe bezieht wie ich, oder ob meine Botschaft überhaupt bei Dir angekommen ist. Ich äußerte mich nicht darüber, ob die Kündigung berechtigt ist, sondern darüber, ob Dir die Hardware zusteht. Daher betrachte ich es mit einer gewissen Distanz, was irgendein Anwalt, der AMS oder die AK gesagt haben sollen. Ich sehe ein mögliches Missverständnis und unkonkrete Angaben ohne jegliche gesetzliche Grundlage. Wenn die Arbeiterkammer von etwas überzeugt ist, veranlasst sie für gewöhnlich eine Terminvereinbarung in eines ihrer Bezirksstellen und wimmelt die Betroffenen nicht insofern ab, als dass sie es selbst in die Hand nehmen sollen (sofern es darauf hinausläuft). Ich kenne das Problem, dass Ratsuchende oft nur das hören, was sie wollen, oder die Auskünfte falsch aufnehmen. Solange noch immer keiner sagen kann, welches Recht falsch angewendet worden sein soll, und niemand beweisen kann, welche unwahren Angaben seitens des Unternehmens gemacht worden sein sollen, wüsste ich nicht, wofür man einen Anwalt einschalten bräuchte. Das kenne ich sonst nur von gekränkten Leuten, bei denen die AK keinen Ansatz fand und sie daher das Geld ihrer Moralvorstellung wegen in eine Kanzlei anlegen. Jeder wie er meint! Ich bin der Letzte, der den anderen ihre Freude nehmen möchte. Aber dann bitte nicht heulen wie der hier (der Link wurde kürzlich in einem anderen Zusammenhang gebracht):
alles2 hat geschrieben:
24.07.2022, 13:43
https://www.derstandard.at/story/2000134839871/anwalt-muss-nicht-ueber-kostenlose-beratung-der-arbeiterkammer-informieren
Ich hatte mich diesbezüglich auch mit jemanden kurzgeschlossen, der den von Dir genannten Konsens nicht teilen konnte. Schon interessant, wie die Meinungen zwischen Außenstehenden und (Vertretern von) Betroffenen divergieren können. Verstehe auch nicht, was daran verwerflich sein soll, wenn die Firma auf die FAQ hinweist, wo ohnehin die Rahmenbedingungen beschrieben sein sollen. Das ist dann eben eine Beschreibung, wie das Übereinkommen aus der Sicht des Unternehmens aufzufassen wäre. Mir missfällt es ohnehin, wenn man sich zwar bedankt, weil irgendwas geschrieben wurde, jedoch einem der Inhalt schnurzpiepegal ist oder dieser so stehen gelassen wird. Dann hätte ich es mir gleich sparen können! Das mache ich vorwiegend nur bei Fragenden, denen man nur nach dem Mund sprechen soll, weil sie die bittere Realität nicht wahrhaben wollen und alles andere eh ignoriert wird.

Übrigens, bei der an den AMS gemeldeten Anzahl von betroffenen Person sind nicht jene umfasst, die der einvernehmlichen Auflösung zugestimmt haben. Das bitte nicht zu vergessen!
Und wenn man lustig ist, könnte man sich ansehen, ob die Firma bei Nicht-Rückgabe der Geräte überhaupt einschreitet. Es könnte nämlich sein, dass zumindest die meisten der Forderung nachkommen, während man die Sache beim Rest aus wirtschaftsökonomischen Gründen einfach ruhen lassen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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