ÖGK meldet Kranken vom Krankenstand ab

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Maiensee
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ÖGK meldet Kranken vom Krankenstand ab

Beitrag von Maiensee » 04.07.2022, 15:38

Ich weiss nicht, ob dies das korrekte Unterforum ist, aber da es in weiterer Folge die Arbeitslosigkeit bzw das AMS betrifft, wird es schon passen.

Das Problem ist folgendes: Mein Lebensgefährte wurde am 24.12.2021 krankgeschrieben, er hat einen Bandscheibenvorfall, der ihm seit bereits mehr als einem halben Jahr grosse Schmerzen bereitet. Jeder, der sowas schomal hatte, weiss, wie weh das tut. Dieser Bandscheibenvorfall ist nach einem halben Jahr, also nach Behandlungen im Krankenhaus, beim Orthopäden und nach Physiotherapie noch immer nicht ausgeheilt. Soll heissen, er ist in seinem Alltag extrem eingeschränkt. Gehen kann er - wenn überhaupt - nur mit Rollator. Leider hat die ÖGK seinen Krankenstand mit 21.6. 22 beendet, und das ohne jegliche Begutachtung oder sonstiger Kontaktaufnahme mit ihm. Die Benachrichtigung darüber war erst am 23.6.2022 in unserem Postkasten, obwohl diese mit 14.6.2022 datiert ist. Ich habe mich bei der ÖGK beschwert, er hatte am 30.6. einen Termin im Krankenhaus, wo er zur OP Terminbesprechung heute, 4.7.22 wiederbestellt wurde. In der Beschwerde steht dies auch drin, dass er weitere Termine wegen seiner Krankheit hat. Die Sachbearbeiterin hat mir per Email geschrieben, dass er beim Hausarzt oder beim Facharzt einen Einspruch gegen die Aufhebung des Krankenstandes einlegen muss. Wenn dies nicht geschieht, ist eine Meldung beim AMS notwendig. Erstens: der Facharzt (Orthopäde) wurde aufgesucht, dieser macht aber keinen Einspruch, da dieser nicht der Arzt ist, der ihn krankgeschrieben hat. Er hat ihm lediglich einen Befundbericht mitgegeben, für den er 20 Euro zahlen musste. Zweitens: Das AMS vermittelt niemanden, der nicht arbeitsfähig ist. Somit ist das, was mir die Sachbearbeiterin per Email geschrieben hat, schonmal falsch bzw irreführend.

Mittlerweile hat mein Lebensgefährte aber vom Krankenhaus eine Bestätigung bekommen, dass er bis zum OP Termin keinesfalls arbeitsfähig ist. Diese Bestätigung haben wir an die ÖGK gesendet. Der Termin für die OP ist noch ausständig, da der Arzt im KH heute sagte, er möchte aktuelle MRT Bilder von ihm haben, da die vorhanden Bilder schon ein halbes Jahr alt sind und somit nicht den Istzustand widergeben.

Fakt ist nun: Die Einspruchserhebung findet (hoffentlich) heute 4.7.22 statt. Zwischen Emailverkehr und Einspruchserhebung liegt nun eine ganze Woche, in der er sich leider arbeitslos melden musste. Er muss also Arbeit suchen. Dem AMS wurde wegen bereits erfolgter Stellenvermittlung mitgeteilt (mit dem Schreiben vom KH), dass er eigentlich opariert werden soll und er deswegen nicht arbeiten kann. Wie auch, er kann keine 5 Minuten schmerzfrei stehen oder sitzen.

Heute hat mich der Ombudsmann der ÖGK angerufen und er hat mir erklärt, wie es zu der Entscheidung des medizinischen Dienstes kam, den Krankenstand aufzuheben. Man hat mir allen Ernstes gesagt, dass er nach einem halben Jahr (trotz erfolgloser Therapie und ohne Begutachtung, die seit 2 Jahren nicht mehr durchgeführt wird) bereits wieder eine leichte, sitzende Tätigkeit aufnehmen könne.

Meine Frage ist nun: geht die ÖGK hier gesetzeskonform vor? Man beteuert mir immer wieder, man handle nach dem Gesetz. Bricht die ÖGK hier nicht Gesetze, wenn hier einfach über die Entscheidung des Hausarztes hinweg ein Krankenstand beendet wird? Dieser hat mir auch schon mitgeteilt, dass es für ihn keine Vorschrift gibt, wonach er verpflichtet sei zu diesem Einspruch. Was mach ich nun, wenn dieser keinen Einspruch erhebt? Wohin kann ich mich dann wenden? Diese Angelegenheit ist für uns beide sehr zermürbend.



alles2
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Re: ÖGK meldet Kranken vom Krankenstand ab

Beitrag von alles2 » 04.07.2022, 20:33

Eigentlich habe ich es nicht so gerne, wenn man sich über alles und jeden echauffiert. Dass hier die wesentlichen Fakten nicht erwähnt werden, zeigt mir, dass da wer nicht richtig informiert sein dürfte. Mit diesen Angaben könnte es tatsächlich sein, dass keiner Institution was vorzuwerfen ist. Fakt ist, und das ist der Irrglaube einiger, dass das Krankengeld nicht immer für die ganze Dauer des Krankenstands gebührt. Es kann durchaus auch nach einem halben Jahr wieder zu Ende sein und dann muss man schauen, ob der medizinisch Ausgesteuerte nicht die Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension oder die Sozialhilfe beantragt. Doch weil mir die wesentlichen Informationen fehlen und mir gerade nicht danach ist, irgendwem alles aus der Nase herausziehen zu müssen, würde ich dazu raten, das hier durchzulesen:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867467

Bitte alles aufklappen! Auch "Häufige Fragen (FAQ)".
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